Coronakrise: Härtefallregelung startet, Ü3 verlängert und Rückmeldefristen für NRW

Corona, NRW, Fachgruppen

Die Unterstützung für betroffene Betriebe wird um eine Härtefallhilfe NRW erweitert. Dazu wird die Überbrückungshilfe III bis Ende 2021 verlängert und die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 zeitlich weiter verlegt.

In der Meldung des Wirtschaftsministeriums heißt es dazu:

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW
Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

Überbrückungshilfe III und Abrechnung NRW-Soforthilfe 2020

Dazu wird die Ü3 verlängert bis zunächst Ende 2021 und die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 wird vor dem aktuellen Hintergrund des Verlaufes der Pandemie zeitlich weiter verlegt. Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass erfolgen Mitte Juni 2021, die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen.

Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Relevante Informationen:

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de