DEHOGA NRW enttäuscht über Entscheidung: Sperrstunde bleibt bestehen

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DEHOGA NRW sehr enttäuscht über Beibehalt der Sperrstunden-Regelung in NRW. Wirksamkeit nur vermutet, nicht belegt. Maßnahmen müssen auf Wirksamkeit überprüfbar sein. Für viele "Nachtbetriebe" eine Katastrophe.

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich der DEHOGA Nordrhein-Westfalen sehr enttäuscht über die Entscheidung des OVG Münster, die „Sperrstunden-Regelung“, die das Land Nordrhein-Westfalen erlassen hat, bestehen zu lassen. „Für uns ist und bleibt die Einführung einer Sperrstunde unverhältnismäßig. Die vage Aussicht, dass sich das Infektionsgeschehen dadurch verbessern könnte, reicht uns weiterhin nicht aus. Maßnahmen müssen auf Fakten basieren. Und die haben uns gefehlt. Für viele Betriebe, die nach 23 Uhr ihr Hauptgeschäft machen, ist das eine weitere Katastrophe. Aus einer Bar macht man nun mal kein Café mit Kaffee und Kuchen“, sagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen moniert seit längerem, dass Maßnahmen im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung getroffen werden, die sich massiv geschäftsschädigend auf das Gastgewerbe auswirken, aber andererseits das Ziel, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen, nicht erreichen. „Jede alte und neue Maßnahme muss überprüft werden, welchen Einfluss sie auf das Infektionsgeschehen hat. Wenn Reisen keine negativen Konsequenzen bedeutet, darf es keine Beherbergungsverbote geben. Wenn aufgrund einer Sperrstunde Infektionen nicht fallen, darf es keine geben. Wenn Partys eher zuhause stattfinden und nicht in Clubs oder Diskotheken, dann muss man über einen Öffnungsfahrplan nachdenken. Das Gastgewerbe mit seinen hohen Anforderungen an Abstände und Hygiene ist Teil der Lösung und nicht das Problem. Mit Sicherheit kann man am besten bei uns ausgehen“, so Niemeier.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellt regelmäßig fest, dass die Hauptursachen für das gesteigerte Infektionsgeschehen im privaten Bereich liegen. Nach einer Studie des RKI, in deren Rahmen 55.000 Infektionen auf ihre Herkunft untersucht wurden, ließen sich nur 1,6 Prozent dem Gastgewerbe zuordnen. „Solange die Zahlen so klar sind, aber sich die Politik nicht traut, den privaten Bereich stärker zu reglementieren, dürfen weitere Beeinträchtigungen nicht über uns abgeladen werden“, so Niemeier abschließend.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de