Einsatz gelohnt: Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar verschoben

Corona, NRW

Der DEHOGA hatte auf Bund wie auf Länderebene gefordert, die Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar zu verschieben, weil Überbrückungs- und Novemberhilfen nur schleppend oder nur als Abschläge bis jetzt ausbezahlt worden sind, was ein Insolvenzrisiko bedeutet hätte. Der Einsatz hat sich gelohnt. Die Verschiebung kommt jetzt.

Die erst für den Januar geplanten Auszahlungen der November-Hilfe sind nicht nur ärgerlich, sondern hätten auch gefährlich werden können. Der Grund: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Überschuldung und die für Zahlungsunfähigkeit gilt nur bis zum 31. Dezember. Wäre es bei der bisherigen Regel geblieben, hätte es dazu führen können, dass wegen der fehlenden Auszahlung der Hilfen ein Insolvenzantrag gestellt werden müsste. Gleichzeitig wäre damit der Anspruch auf Auszahlung der November-Hilfe erloschen.

Der DEHOGA hat auf dieses ernste Problem auf Bundes- wie auf Landesebene reagiert und die Sachlage an die zuständigen Minister sowie unseren Ministerpräsidenten Armin Laschet adressiert und in einem Appell als einen wesentlichen Punkt formuliert. Jetzt soll - so haben wir erfahren - sowohl die Antragspflicht für den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit als auch der der Überschuldung bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt und die neue Regelung noch diese Woche verabschiedet werden.



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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de