Erweiterte Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen - Neues DEHOGA-Merkblatt

Mehrweg

Wer Serviceverpackungen als "Letztvertreiber" abgibt, muss sich registrieren lassen - bis zum 1. Juli. Betroffen sind auch Gastronomen und Hoteliers.

Im vergangenen Jahr hatten wir Sie bereits über die anstehenden Änderungen zur Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) informiert. Stichtag ist der 1. Juli 2022. Bis dahin muss die Registrierung vorgenommen worden sein. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie daher jetzt tätig werden.  

Registrierungspflicht für alle Verpackungen

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister gilt dann für alle Verpackungen. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – zu denen häufig auch Betriebe der Gastronomie gehören – sind hiervon betroffen.

Serviceverpackungen

Serviceverpackungen sind alle Verpackungen, die erst für die Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste bzw. Kunden im Restaurant, in der Gaststätte, im Hotel, im Imbiss und ähnlichen Betrieben befüllt werden, so zum Beispiel:

  • Becher und Tassen für Heiß/Kaltgetränke, inklusive Deckel
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen etc.
  • Teller für Suppen, Menüteller und dergleichen
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel
  • Menü- und Snackboxen, z.B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln
  • Beutel, Tüten, Tragetaschen aller Art
  • und Weitere.

Registrierung bis zum 30. Juni 2022 vornehmen

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID besteht selbst dann, wenn die Betriebe ihre (verpackungsrechtlichen) Pflichten an einen Vorvertreiber delegiert haben.

Auch wenn ausschließlich Serviceverpackungen in Verkehr gebracht und ausschließlich vorbeteiligt gekauft werden, müssen Sie sich daher im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

Neu- oder Änderungsregistrierungen im Verpackungsregister LUCID sind bereits jetzt möglich. Die Registrierung muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Neues DEHOGA-Merkblatt zur erweiterten Registrierungspflicht (Mai 2022)

Der DEHOGA-Bundesverband hat zur „Erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“ ein neues Merkblatt erstellt, das Sie in den Mitgliederbereichen der Bezirksverbände finden. Es enthält Informationen zur Registrierungspflicht sowie Links zu Hilfestellungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die unter anderem spezielle FAQs zu „Serviceverpackungen in der Gastronomie“ erstellt hat.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de