EU AI Act: Kennzeichnung von KI wird ab August 2026 Pflicht – was Betriebe jetzt wissen müssen

Digitalisierung

Künstliche Intelligenz ist im Gastgewerbe längst Alltag. Sie unterstützt bei der Gästekommunikation, erstellt Inhalte für Marketing und hilft bei internen Abläufen. Mit dem EU AI Act werden dafür erstmals verbindliche Regeln geschaffen. Ab August 2026 treten zentrale Vorgaben in Kraft, die besonders für Hotels und Gastronomiebetriebe relevant sind – vor allem bei der Transparenz gegenüber Gästen.

 

Ab August 2026 steht Transparenz im Mittelpunkt

Während einige Regelungen bereits gelten, wird der AI Act ab 2. August 2026 für viele Betriebe konkret spürbar. Im Mittelpunkt stehen dann sogenannte Transparenzpflichten.

Der zentrale Grundsatz lautet:
Gäste müssen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder wann Inhalte mit KI erstellt wurden.

Diese Vorgabe betrifft nicht nur komplexe Systeme, sondern auch alltägliche Anwendungen – insbesondere im Marketing und in der Kommunikation.


Relevante Anwendungsbereiche im Gastgewerbe

Kommunikation mit Gästen

Viele Betriebe setzen bereits Chatbots oder automatisierte Antwortsysteme ein – etwa auf der Website oder in Messengern.

Künftig gilt:
Wenn ein System mit Gästen kommuniziert, muss klar sein, dass es sich um KI handelt. Der Hinweis muss direkt zu Beginn erfolgen und darf nicht versteckt sein.

Für die Praxis bedeutet das keine großen Umstellungen, aber eine bewusste Gestaltung der Kommunikation.

Nutzung von KI für Texte

Ob Website, Newsletter oder Angebotsbeschreibung – KI-generierte Texte sind in vielen Betrieben etabliert.

Eine Kennzeichnung wird dann erforderlich, wenn Inhalte überwiegend automatisch erstellt wurden und für Gäste nicht als solche erkennbar sind.

Wird ein Text hingegen inhaltlich geprüft, überarbeitet und verantwortet, kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden. Entscheidend ist die tatsächliche redaktionelle Kontrolle.

Bilder und visuelles Marketing

Besonders relevant ist die Nutzung von KI bei Bildern und Grafiken.

Wenn etwa Hotelzimmer, Speisen oder Szenen künstlich erzeugt werden, stellt sich die Frage der Transparenz.

Maßgeblich ist dabei die Wirkung:
Wirkt ein Bild wie ein echtes Foto, obwohl es künstlich erstellt wurde, ist ein Hinweis erforderlich.

Für Betriebe bedeutet das vor allem eine sorgfältige Abwägung im Marketing – gerade bei Social Media, Websites oder Kampagnen.

Videos und realistische Darstellungen

Auch bei Videos gilt:
Je realistischer Inhalte wirken, desto höher sind die Anforderungen an eine klare Kennzeichnung.

Das betrifft etwa aufwendig produzierte Clips mit künstlich erzeugten Szenen oder Personen. Ziel ist, dass Gäste Inhalte nicht falsch einordnen.

Wie die Kennzeichnung erfolgen kann

Der Gesetzgeber gibt keine festen Formulierungen oder Designvorgaben vor. Entscheidend ist vielmehr:

  • Der Hinweis muss verständlich sein
  • Er muss rechtzeitig erfolgen
  • Er soll klar und eindeutig erkennbar sein

In der Praxis reichen einfache Lösungen, etwa ein kurzer Text-Hinweis im direkten Umfeld des Inhalts oder zu Beginn einer Interaktion.


Was jetzt zu tun ist

Für das Gastgewerbe ergibt sich kein grundsätzlicher Umbruch, aber ein klarer Handlungsbedarf.

Betriebe sollten insbesondere:

  • ihre eingesetzten KI-Anwendungen erfassen
  • zwischen interner Nutzung und Gästekontakt unterscheiden
  • Kennzeichnung dort ergänzen, wo Gäste direkt betroffen sind

Technisch aufwendige Maßnahmen sind in den meisten Fällen nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr ein strukturierter Überblick und eine pragmatische Umsetzung.


Weiterführende Informationen haben wir auf unserer Info-Seite Künstliche Intelligenz im Gastgewerbe: DEHOGA NRW für Sie zusammengefasst.


 

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen