EU AI Act: Neue Regeln für Künstliche Intelligenz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Neues Jahr

Mit dem EU AI Act wird erstmals der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) europaweit einheitlich geregelt. Die Verordnung soll Innovation ermöglichen, gleichzeitig aber Risiken für Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit minimieren.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in ihrem aktuellen Positionspapier vom 25. Juni 2025 eine Einordnung und Bewertung der neuen Regelungen vorgenommen. 

Was ist ein KI-System laut EU-Verordnung?

Laut AI Act ist ein KI-System ein maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Maß an Autonomie arbeitet, aus Eingaben lernt und daraus Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet. 

Risikoklassen: Einteilung mit Folgen

Der AI Act unterscheidet vier Risikoklassen:

  1. Unannehmbares Risiko – Verboten (z. B. Social Scoring)
  2. Hohes Risiko – Streng reguliert (z. B. KI in Personalentscheidungen)
  3. Begrenztes Risiko – Transparenzpflichten (z. B. Chatbots)
  4. Minimales Risiko – Keine Regulierung (z. B. KI-Rechtschreibprüfung)

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Für das Gastgewerbe ergeben sich folgende zentrale Pflichten:

  • Risikobewertung & Dokumentation: Hochrisiko-KI darf nur nach vorheriger Bewertung und mit umfassender Dokumentation eingesetzt werden.
  • Transparenzpflichten: Nutzer:innen müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder Inhalte KI-generiert sind.
  • Schulung & Aufklärung: Mitarbeitende müssen im Umgang mit KI geschult werden – insbesondere bei Systemen mit Entscheidungsfunktion.
  • Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Zeitplan & Handlungsempfehlungen

Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Erste Regelungen gelten bereits ab Mitte 2025, die vollständige Umsetzung ist bis 2026 vorgesehen.

Was jetzt zu tun ist:

  • eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme,
  • eine Risikoeinstufung nach den Vorgaben des AI Act,
  • die Schulung von Mitarbeitenden,
  • sowie die Einbindung externer Expertise, um rechtliche und technische Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Der EU AI Act bringt mehr Rechtssicherheit – aber auch neue Pflichten. Unternehmen brauchen jetzt Orientierung, klare Definitionen und praktikable Umsetzungshilfen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen von Mitarbeitenden und Kund:innen stärken.


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Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen