Mit dem EU AI Act wird erstmals der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) europaweit einheitlich geregelt. Die Verordnung soll Innovation ermöglichen, gleichzeitig aber Risiken für Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit minimieren.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in ihrem aktuellen Positionspapier vom 25. Juni 2025 eine Einordnung und Bewertung der neuen Regelungen vorgenommen.
Laut AI Act ist ein KI-System ein maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Maß an Autonomie arbeitet, aus Eingaben lernt und daraus Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet.
Der AI Act unterscheidet vier Risikoklassen:
Für das Gastgewerbe ergeben sich folgende zentrale Pflichten:
Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Erste Regelungen gelten bereits ab Mitte 2025, die vollständige Umsetzung ist bis 2026 vorgesehen.
Was jetzt zu tun ist:
Der EU AI Act bringt mehr Rechtssicherheit – aber auch neue Pflichten. Unternehmen brauchen jetzt Orientierung, klare Definitionen und praktikable Umsetzungshilfen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen von Mitarbeitenden und Kund:innen stärken.