EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was sich für Ihren Betrieb konkret ändert

Neues Jahr

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Sie als Arbeitgeber, bis zum 7. Juni 2026 neue Vorgaben zur Förderung geschlechtsneutraler Vergütungssysteme umzusetzen. Die Regelungen betreffen alle Betriebe – unabhängig von der Größe – und gehen über das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus.

Transparenz im Bewerbungsprozess

Ab 2026 müssen Sie in Ihren Stellenanzeigen eine Gehaltsspanne oder ein konkretes Einstiegsgehalt angeben. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt von Bewerbenden ist nicht mehr zulässig. Sie sind verpflichtet, geschlechtsneutrale Kriterien für die Gehaltsfindung zu definieren und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Auskunftsrechte für Beschäftigte

Ihre Mitarbeitenden haben künftig Anspruch auf Informationen zum Durchschnittsgehalt vergleichbarer Positionen des anderen Geschlechts sowie zu den zugrunde liegenden Vergütungssystemen und Beförderungskriterien. Sie müssen Ihre Beschäftigten jährlich proaktiv über diese Rechte informieren.

Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitenden

Wenn Ihr Betrieb mindestens 100 Mitarbeitende beschäftigt, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Entgeltberichte zu erstellen. Diese müssen Angaben zum Gender Pay Gap, zu Bonuszahlungen und zu Maßnahmen zur Gleichstellung enthalten. Bei Gehaltsunterschieden von mehr als fünf Prozent besteht die Pflicht zur Durchführung einer Entgeltanalyse und zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen innerhalb von sechs Monaten.

Rechtliche Risiken

Im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen als Arbeitgeber. Sie müssen nachweisen, dass etwaige Gehaltsunterschiede sachlich gerechtfertigt sind. Verstöße können zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen führen.

Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb

  • Prüfen Sie Ihre Gehaltssysteme und stellen Sie sicher, dass die Kriterien objektiv und geschlechtsneutral sind.
  • Bereiten Sie Gehaltsspannen für zukünftige Stellenausschreibungen vor.
  • Schulen Sie Ihre Personalverantwortlichen zu den neuen Transparenzpflichten und Auskunftsrechten.
  • Etablieren Sie interne Kommunikationsprozesse, um Ihre Mitarbeitenden jährlich zu informieren.
  • Definieren Sie klare Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Entgeltgleichheit.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie stellt nicht nur eine rechtliche Verpflichtung dar, sondern bietet Ihnen die Chance, Ihren Betrieb als fairen und modernen Arbeitgeber zu positionieren. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen stärkt Ihre Arbeitgebermarke und minimiert rechtliche Risiken.

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Arbeitsmarkt