Euro 2020/2021: Public Viewing im Gastgewerbe

Corona, NRW

Morgen beginnt die Fußball-Europameisterschaft, die hoffentlich mit einer Finalteilnahme der Deutschen Nationalmannschaft und gerne mit dem Europameistertitel am 11. Juli endet. Public Viewing wird auch im Gastgewerbe möglich sein, auch wenn es sich Corona-bedingt und inzidenzabhängig anders anfühlen wird, weil beispielsweise Abstandsregelungen weiterhin gelten.

 

Grundsätzlich ist Public Viewing möglich:

"Sofern es die Corona-Lage zulässt, sind auch zur Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr möglich. Die rechtliche Grundlage hierzu liefert das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Dies sieht eine entsprechende Lockerung für die Außengastronomie vor. Ansonsten gilt ein Schutz der Nachtruhe ab 22 Uhr. Die konkreten Entscheidungen über Einschränkungen oder Ausweitungen treffen die Behörden vor Ort."

- aus einer PM des zuständigen Umweltministeriums vom 8. Juni 2021

Corona-Lage

Die aktuelle Corona-Lage, also die Inzidenzsituation im Land und den Kreis und Kreisfreien Städten erfahren Sie hier:
www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210609-matrix_inzidenzstufen.pdf

Da es keine speziellen Regelungen innerhalb der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für das Public Viewing während der EM gibt, gelten

  • die allgemeinen Regeln in Bezug auf Mindestabstände, Kontaktbeschränkungen, Masen, Hygienevorschriften, Corona-Tests und Rückverfolgbarkeit,
  • die aber durch die besonderen Regeln speziell für das Gastgewerbe in Teilen konkretisiert werden.

Einen Überblick über die Regelungen, was bei welcher Inzidenzstufe (1 - 3) in der Innen-, Außengastronomie sowie bei Veranstaltungen möglich ist, finden Sie hier:

Bestimmungen durch die Kommunen

Im Vorfeld der EM haben sich Kommunen teilweise unterschiedlich geäußert, wie sie Public Viewing handhaben werden. Es gibt insoweit keine einheitlichen Regelungen, deshalb sind die örtlichen Behörden der richtige Ansprechpartner.

Hinweis:
Wegen der noch immer herrschenden Angst vor einer Weiterverbreitung des Virus werden viele Kommunen Kontrollen durchführen. Insofern ist es besonders wichtig, die geltenden Regelungen zu berücksichtigen.

GEMA-Sondertarif

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und der DEHOGA  konnten mit der GEMA erneut einen Sondertarif für Großbildschirme für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-EM 2021 vereinbaren. Aber Achtung: In vielen Fällen ist der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate) günstiger, als der GEMA-Sondertarif! Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt werden.

Unser Merkblatt finden Sie im exklusiven Mitgliederbereich:
www.dehoga-nrw.de/mein-dehoga/downloads/dl/die-5-neusten-downloads/

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de