Gekämpft. Ziel erreicht! EU-Kommission passt Obergrenzen für Hilfen und Fixkosten an

Corona, NRW

Die EU-Kommission hat - wie vom DEHOGA in den letzten Wochen mit Vehemenz gefordert - den Weg frei gemacht, dass mehr Hilfen auch für das Gastgewerbe fließen können. Danke an der Stelle bei den zuständigen Ministern Scholz und Altmaier, die die Anträge in Brüssel vorgelegt haben.

 

Besonders wichtig für unsere Branche:
Erweiterung des Geltungsbereichs, indem

  • die dort festgelegten Obergrenzen angehoben und
  • bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden.

Das bedeutet:

  • Die 0,8 Mio.-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von drei auf zehn Mio. Euro erhöht


Und jetzt? Hoffentlich schnelle Anpassung der deutschen Regelwerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de