Großveranstaltungen: Gehören Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern dazu?

Corona, NRW

Es gibt noch keine finale Definition, was mit Großveranstaltungen, die bis 31.8. verboten sind, gemeint ist. Hier ein Zwischenstand...

Großveranstaltungen sollen bundesweit bis zum 31. August 2020 verboten bleiben. Viele Gastronomen und Hoteliers fragen sich, wie Großveranstaltungen definiert sind und ob "normale" Hochzeitsgesellschaften oder Geburtstagsfeiern darunter fallen. Eine genaue Definition wird durch die einzelnen Bundesländer in den nächsten zwei Wochen erfolgen.

Was gilt jetzt?
Großveranstaltungen im Sinne dieses Orientierungsrahmens des Landes NRW sind Veranstaltungen,

  • 1.zu denen täglich mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, oder
  • 2.bei denen die Zahl der zeitgleicherwarteten Besucher ein Drittel der Einwohner der Kommune übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000 Besucher zeitgleich auf demVeranstaltungsgelände befinden, oder
  • 3.die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen.

Allerdings zeichnet sich ab, dass unabhängig von der Frage der Gästezahl gesichert sein muss, dass andere Anforderungen wie Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de