Harter Lockdown ab Mittwoch: Liefern/Abholen möglich

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Heute wurde bekannt, wie der sich abzeichnende Lockdown konkret aussehen wird. Wie vom DEHOGA erwartet sind Abhol- und Lieferservices weiterhin grundsätzlich möglich. Allerdings sollte auf Grund der weiteren Einschränkungen der Kontaktbeschränkungen auf den engsten Familienkreis die Unterbringung von Familienangehörigen über Weihnachten in Hotels oder Pensionen nicht mehr stattfinden.

Neben den Einschränkungen im Einzelhandel, in Schulen und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es auch im Bereich des Gastgewerbes einige Neuigkeiten in dem Beschluss rund um den harten Lockdown, der ab Mittwoch, dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten soll.

Das sind die wichtigsten Regelungen für das Gastgewerbe:

  • Gastronomie:
    Der Außer-Hausverkauf und Lieferservices bleiben möglich, es wird aber möglicherweise zu Einschränkungen beim Verzehrort kommen. Der Verzehr soll nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern nur noch zuhause möglich sein. Bisher war der Verzehr im Abstand von mindestens 50 Metern im Umkreis der Verkaufsstelle möglich.
  • Hotelübernachtungen:
    Für den 24. bis 26. Dezember sind nur noch Treffen im engen Familienkreis möglich. Es könnten ein Hausstand und vier weitere Personen zusammen kommen. Es sollten deshalb auch über Weihnachten keine Hotelübernachtungen stattfinden. Wie die Regelung genau aussehen wird, können wir erst der nächste Woche veröffentlichten Coronaschutzverordnung entnehmen.
  • Pacht-/Mietverhältnisse:
    In Bezug auf Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse wurde erwähnt, dass aufgrund der staatlichen Covid-19 Maßnahmen eine gesetzliche Vermutung gilt, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie zu schwerwiegenden Veränderungen der Geschäftsgrundlage führen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
  • Finanzielle Hilfen:
    Im Beschluss heißt es dazu: "Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im
    kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern." Welche genauen Auswirkungen das haben wird, werden wir sobald als möglich in Erfahrung bringen.
  • Sonstige:
    - Silvester soll es keine Lockerungen geben.
    - Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wird untersagt.

So geht´s weiter...

  • Diese Beschlüsse werden heute im Kabinett und Anfang der Woche im Länderparlament besprochen und die für NRW gültigen Regelungen dann mit der nächsten Corona Schutzverordnung in Kraft gesetzt.
  • Diese wird dann zunächst bis 10.01.2021 gelten.
  • Anfang Januar - am 04/05.01.2021 - will man erneut beraten.

 

 

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de