KfW-Schnellkredite: Anträge ab sofort möglich

Corona, NRW

Wie in der vergangenen Woche berichtet hat die Bundesregierung den „KfW-Schnellkredit“ für den Mittelstand auf den Weg gebracht - eine wertvolle Liquiditätshilfe, die Sie ab sofort bei Ihrer Bank beantragen können.

Wichtige Informationen dazu hat die KfW hier auf ihren Internetseiten zusammengestellt.

 

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

  • Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat (sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen) soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Darüber hinaus gibt es eine leichte Verbesserung bei den bereits bestehenden KfW-Sonderprogrammen und zwar durch eine Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de