Kurzarbeitergeld: Agentur für Arbeit kündigt Abschlussprüfungen an

Corona, NRW

Seit Beginn der Pandemie hat die Arbeitsagentur zahlreiche Unternehmen mit Kurzarbeitergeld (Kug) unterstützt. Dem vereinfachten Verfahren folgt nach Beendigung des Kug-Bezugs eine Abschlussprüfung, die die BA jetzt deutschlandweit in einem Brief an alle Kug-Bezieher ankündigt. Das Ergebnis dieser Prüfung führt zu einer rechtssicheren endgültigen Entscheidung. Sie kann zu Nachzahlungen an den Betrieb oder zu einer Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen führen. Das Schreiben richtet sich an alle Bezieher, ist also nicht branchenspezifisch.

Finden Sie folgend die wichtigsten Informationen der BA zu den anstehenden Abschlussprüfungen:

  • Beim ersten Lockdown im März 2020 haben die Agenturen für Arbeit den vielen Unternehmen und deren Beschäftigten, die um ihre Existenz bangen mussten, schnell geholfen und damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Entscheidungssicherheit geboten sowie Arbeitsplätze gesichert. Binnen weniger Wochen zeigten bundesweit über 790.000 Unternehmen für bis zu 10,7 Millionen Beschäftigte Kurzarbeit an. Kurzfristig hat die BA über 10.000 Beschäftigte etwa aus der Arbeitsvermittlung oder der Berufsberatung geschult und für das Kurzarbeitergeld eingesetzt. In der Spitze waren so rund 11.500 Beschäftigte statt der regulär 700 Fachkolleginnen und -kollegen für Kurzarbeit im Einsatz. Die Anträge auf Kurzarbeit stammten im ersten Lockdown überwiegend von Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche, die mit diesem Förderinstrument zuvor noch nicht zu tun hatten. Auch der Gesetzgeber reagierte auf die besonderen Entwicklungen im Zuge der Pandemie und passte mehrmals in kurzen Zeitabständen die Rechtslage an, worauf Unternehmen und BA entsprechend reagieren mussten. Fehler, die infolge dieser besonderen Gemengelage bei der Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld entstanden sind, konnten zum Teil schon in den monatlichen Abrechnungen behoben werden, spätestens aber können sie in den Abschlussprüfungen korrigiert werden.

  • Wenn das Unternehmen Kurzarbeitet beendet, folgt in jedem Fall eine intensive Abschlussprüfung. Ab April 2021 beginnen wir nach und nach in jedem Betrieb, der Kurzarbeit beendet hat, mit den Schlussrechnungen. Dafür werden bundesweit spezielle Prüfteams mit rund 1.600 erfahrenen Beschäftigten eingesetzt, die intensiv und teilweise auch vor Ort im Betrieb prüfen. Eine Abschlussprüfung in vergleichbarem Umfang hat es in der Geschichte der BA bisher nicht gegeben.

  • Abschlussprüfungen sind wichtig, weil wir dadurch finanzielle Schäden für die Versichertengemeinschaft vermeiden können. Die Betriebe rechnen die tatsächliche Kurzarbeit immer monatlich und nachträglich mit der Arbeitsagentur ab. Diese Abrechnungen werden geprüft und bis zur Abschlussprüfung auch nur vorläufig bewilligt. Erst nach der Abschlussprüfung wird ein abschließender Bescheid erstellt. Das kann sowohl zu Rückforderungen als auch zu Nachzahlungen seitens der Arbeitsagenturen führen.

  • Die intensiven Abschlussprüfungen gehen nicht auf ein Misstrauen gegenüber den Betrieben zurück. Sie sollen sicherstellen, dass das Kurzarbeitergeld in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde. Das ist auch im Interesse der Beitragszahler – Arbeitgebern wie Beschäftigten. Für die geprüften Betriebe entsteht dadurch ein zusätzlicher Aufwand, der jedoch leider nicht zu vermeiden ist. Die BA wird alles daransetzen, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen, aber bei den Abschlussprüfungen geht Prüfgenauigkeit aus Verantwortung für die Versichertengelder vor Schnelligkeit.
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de