"Lockerungen": IW - Baldige Öffnung von Restaurants unter Auflagen möglich

Corona, NRW

Die Diskussionen um "Lockerungen" werden lauter. Die Bundesregierung will sich nächste Woche damit befassen. Das Wirtschaftsinstitut IW hat ein 12-Punkte-Papier zum Thema veröffentlicht.

Immer lauter werden die Diskussionen um eine Ausstiegsstrategie aus den Coronamaßnahmen. Die Bundesregierung will sich in der kommenden Woche erstmals konkret mit dem Thema beschäftigen. Das Wirtschaftsinstitut IW hat heute ein hier verlinktes 12-Punkte-Papier veröffentlicht, wie nach IW-Ansicht der Ausstieg aus den Coronamaßnahmen schrittweise denkbar wäre. Während zum Thema Hotellerie keine konkreten Aussagen getroffen werden, werden die Restaurants in Schritt 5 explizit benannt. Nach den ersten vier Schritten (1. Tests und medizinische Behandlungskapazitäten aufbauen. 2. Schulen und Kindergärten öffnen. 3. Verkehrskapazitäten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs erhöhen 4. Öffentliche Verwaltung öffnen) sollte man danach als fünftes „Handel und Dienstleistungen wieder zulassen“. Konkret heißt es dazu:

"Sobald wie möglich sollten Geschäfte wieder geöffnet und derzeit untersagte Dienstleistungen wieder erlaubt werden. Die unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern spricht dafür, dass nicht so viele Läden geschlossen sein müssen, wie dies derzeit in einigen Regionen der Fall ist. Für Restaurants sind klare Vorgaben zu machen, beispielsweise zum Abstand zwischen den Tischen. Dann spricht nichts dagegen, sie wieder zu öffnen. Jene Bereiche, bei denen dagegen von längerfristigen Beschränkungen oder Verboten auszugehen ist, brauchen eine klare Perspektive. Zudem muss in diesen Fällen über massive Unterstützungsleistungen nachgedacht werden. Sollten zum Beispiel Großveranstaltungen noch über viele Monate untersagt bleiben, würde dies sonst zu einer Konkurswelle führen."

Die Kosten des Lockdowns belaufen sich nach Berechnungen des IW auf mindestens 5 Prozent der Wirtschaftsleistung – vorausgesetzt, dass die Produktionseinschränkungen nur bis Ende April andauern und die Belastungen infolge gestörter Lieferketten spätestens zwei Monate danach beseitigt sind. Ansonsten würden die Kosten weiter deutlich ansteigen. Bei einem Lockdown bis Ende Juni würden sie sich schon auf 10 Prozent der Wirtschaftsleistung belaufen. Zudem, so heißt es in dem Papier „drohen Massenarbeitslosigkeit, nachhaltige Lohn- und Gehaltskürzungen sowie ein sprunghafter Anstieg der Privatinsolvenzen und der Unternehmenspleiten. Die daraus resultierende langandauernde Talsohle kann den Bankensektor destabilisieren und eine neue Staatsschuldenkrise heraufbeschwören. Deshalb setzt das IW darauf, dass die Politik den Lockdown zeitnah sukzessive aufhebt – und dabei nicht den Fehler begeht, Wirtschaft und Gesundheit gegenüberzustellen. Vielmehr gilt es, jeden Schritt mit Augenmaß zu planen und zu gehen.“

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de