Mindestlohn: Praxis-Check zeigt Handlungsbedarf

Tarife & Löhne, Berlin

Beim „Praxis-Check Mindestlohn“ der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag diskutierte auch DEHOGA-Präsident Ernst Fischer über die Probleme bei der Anwendung des Mindestlohns.

Die branchenübergreifende Liste der dargestellten Probleme war lang: überbordende Dokumentationspflichten,

  • Auftraggeberhaftung,
  • der Umgang mit Arbeitszeitkonten,
  • die besondere Situation von Saisonarbeitern und Zeitungszustellern,
  • die Abgrenzung von Ehrenamt und beruflicher Tätigkeit,
  • Regelungen zu Bereitschaftszeiten oder auch
  • die Vergütung von Übungsleitern oder Amateursportlern gehörten dazu.

Ernst Fischer machte in diesem Zusammenhang auf die notwendige Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit aufmerksam. Unter anderem mit Blick auf Familienfeiern und ähnliche Veranstaltungen aber auch Nebenbeschäftigte sei mehr Flexibilität bei der täglichen Höchstarbeitszeit nötig. So könne man bei Erwachsenen zum Beispiel bis zu 3x pro Woche eine Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden ermöglichen – mit schriftlichem Einverständnis des Mitarbeiters, selbstverständlichem Ausgleich der Überstunden und ohne die Gesamtarbeitszeit zu verlängern. „Nach fünf Monaten Mindestlohn ist der Unmut über die Umsetzung groß. Die 8,50 Euro sind nicht das Problem. Für großen Ärger sorgen die übermäßige Bürokratie und die weitreichende Rechtsunsicherheit“, resümierte Gerda Hasselfeldt die Berichte aus der Praxis. „Die CSU steht zum Mindestlohn. Aber die CSU steht auch zu Unternehmern, Landwirten, Gastronomen, Zeitungsverlegern, ehrenamtlich Tätigen, Amateursportlern und allen anderen, die unter der Anwendung des Mindestlohns leiden. Damit der Mindestlohn langfristig zum Erfolg werden kann, müssen wir die negativen Folgen für die Wirtschaft und das Ehrenamt begrenzen. Der Mindestlohn bleibt für uns deshalb auf der Tagesordnung, bis die Probleme vernünftig gelöst sind.“

Die Diskussionsrunde zeigte deutlich: Unternehmer wie auch Vereinsvorstände fühlen sich durch die Dokumentations- und Kontrollpflichten übermäßig belastet, teilweise kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt. „Vorgaben wie die Auftraggeberhaftung bedeuten für viele Unternehmen unkalkulierbare Risiken, ungeheure bürokratische Belastungen und kosten Unternehmen nicht selten Aufträge. Das führt dazu, dass mittelfristig auch Arbeitsplätze in Gefahr sind. Das ist nicht akzeptabel“, erläuterte Hasselfeldt. „Nötig sind sowohl Klarstellungen, für wen welche Regelungen tatsächlich gelten und wie die Vorgaben zu erfüllen sind. Es braucht aber auch eine Reihe von Änderungen bei der Anwendung des Mindestlohns.“

Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de