Neue 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen

Verpackungen

Das Umweltbundesamt (UBA) passt die Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) an. Künftig gilt für Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter im Sinne des EWKFondsG eine Mengenschwelle von 500 Gramm. Bislang waren alle betroffenen Produkte – unabhängig von ihrer Menge – melde- und abgabepflichtig.

Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm fallen künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich des EWKFondsG. Leere Lebensmittelbehälter wie Boxen für Mitnahmegerichte oder Salatschalen unterliegen ebenfalls dieser Mengenschwelle. Für Produkte, die aufgrund der neuen Schwelle nicht mehr unter den Anwendungsbereich des EWKFondsG fallen, sind somit keine Mengenmeldungen und keine Abgabenpflicht mehr erforderlich.

Sofern bereits abgegebene Mengenmeldungen an das UBA Produkte betreffen, die über der 500-Gramm-Schwelle liegen, wird eine Korrektur der Meldung empfohlen.

Die neue Mengenschwelle gilt ab sofort und wurde am 3. November 2025 per  Verwaltungsvorschrift eingeführt und auf der Plattform DIVID entsprechend angepasst.


 

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Ansprechpartner: Frank Thiel, Fachgruppe Umwelt