Neue Coronaschutzverordnung: Nichts Neues bis zum 20. Dezember

Corona, NRW

Die neue Coronaschutzverordnung gilt seit 1. Dezember, aber sie hält für das Gastgewerbe keine relevanten Änderungen bereit. Gastronomie und Hotellerie befinden sich im Dezember-Schlaf und daran soll sich nach Ansicht der Politik auch über den 20. Dezember hinaus wenig ändern. Es zeichnet sich ab, dass die Maßnahmen bis zum 10. Januar verlängert werden.

Seit heute ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.

  • Für das Gastgewerbe wurden die einschränkenden Regelungen des November fortgesetzt.

  • Die Coronaschutzverordnung gilt dieses Mal nicht einen Monat, sondern nur bis zum 20. Dezember. Das hängt damit zusammen, dass Maßnahmen, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetz getroffen werden, auf vier Wochen befristet sind. Der Beschluss von Bund und Ländern datierte auf den 25. November, durfte sich also nicht auf den vollständigen Dezember erstrecken. Allerdings machen der Beschluss von Bund und Ländern und Aussagen hochrangiger Politiker wie Armin Laschet deutlich, dass eine Verlängerung über den 20. Dezember hinaus - gerade auch für das Gastgewerbe - fest geplant sind. Nach einem weiteren Absprache zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten sollen die Maßnahmen bis zum 10. Januar verlängert werden.

  • Durch Gesundheitsminister Laumann wurde jetzt noch einmal geklärt, dass es sich bei Familienbesuchen - z.B. wegen einer Beerdigung oder dem anstehenden Weihnachtsfest - um keine touristische Übernachtung handelt. Das bedeutet, dass Beherbergungsbetriebe solche Gäste aufnehmen können, weil nur touristische Übernachtungen untersagt sind. Dies gilt zumindest so in Nordrhein-Westfalen.
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de