Neue Coronaschutzverordnung: Private Übernachtungen nicht mehr möglich

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Gestern Abend wurde die neue Coronaschutzverordnung für NRW veröffentlicht, die ab morgen bis zum 10. Januar gelten wird. Für uns besonderns wichtig ist, dass Liefer-/Abholservices weiter erlaubt bleiben. Private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben dagegen nicht mehr.

Ab morgen ist die neue Coronaschutzverordnung, die bis zum 10. Januar Geltung hat, in Kraft. Für das Gastgewerbe gelten die einschränkenden Regelungen von Anfang Dezember mit folgenden Regelungen/ Veränderungen weiter.

Hinweis: Städte und Kreise mit Inzidenzen über 200 können noch weitere Maßnahmen im Rahmen von Allgemeinverfügungen erlassen.

Abhol- und Lieferservices und Alkoholverkauf

  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen bleibt untersagt.
  • Nach §14 CoronaSchVO sind einzig Abhol-/Lieferservices und Kantinenbetrieb weiterhin möglich.
  • Die angekündigte Einschränkung in Bezug auf den Verzehrort wurde nur teilweise vorgenommen. Das heißt, man kann weiterhin die abgeholten Speisen und Getränke im öffentlichen Raum verzehren, wenn ein Mindestabstand von 50m zur Verkaufsstätte gegeben ist. Anderes gilt bei alkoholischen Produkten. Sie dürfen nicht mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, §14 Absatz 2 S.2.
  • Alkohol selbst darf weiter nur zwischen 6 und 23 Uhr verkauft werden.

Übernachtungen

  • In der neuen CoronaSchVO sind jetzt Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken untersagt, §15 Absatz I. Im Ergebnis dürfen also an Weihnachten keine familienbedingten Übernachtungen in Hotels oder Pensionen stattfinden. 
  • Alle anderen Arten von Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und die gastronomische Versorgung der Gäste sind weiterhin möglich.
  • Geregelt ist jetzt in Absatz 1a, dass Berufskraftfahrer*innen, die auf Rastanlagen/Authöfen übernachten, auch gastronomisch versorgt werden dürfen.

So geht´s weiter...

  • Anfang Januar sollen die ersten Beratungsgespräche über die Weiterentwicklung der Maßnahmen geführt werden.

 

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de