Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet: Verantwortung liegt nun weitestgehend bei den Bundesländern

Corona, NRW, Fachgruppe Gaststätten

Wichtiger Schritt zu einer Normalität mit Verantwortung, auch wenn ein bundesweiter Flickenteppich vorprogrammiert ist.

Der Bundestag hat sich am heutigen Freitag mehrheitlich für die vorgelegten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. In namentlicher Abstimmung votierten 388 Abgeordnete für die Pläne der Ampelkoalition, 277 lehnten sie ab, 2 enthielten sich. Im Anschluss daran stimmte auch der Bundesrat den neuen Regelungen zu. Danach wird das Tragen von Masken nur noch an bestimmten Orten vorgeschrieben, auch Testpflichten gelten nur noch in ausgewählten Bereichen. Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen.

Wichtiger Schritt zu einer Normalität mit Verantwortung

Zu den geplanten Neuregelungen hat der DEHOGA Bundesverband an der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Montag, 14. März, teilgenommen. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßt der DEHOGA Bundesverband die Reform des Infektionsschutzgesetzes als wichtigen Schritt zurück zu einer Normalität mit Verantwortung. Mit den geplanten Änderungen werden eingriffsintensive Maßnahmen aus dem sogenannten Instrumentenkasten gestrichen. Gleichwohl sind aber noch wichtige Detailfragen offen.

Hot-Spot-Regelung führt zu uneinheitlichen Regelungen

Kritisiert hat der Bundesverband insbesondere die Hot-Spot-Regelung. Danach haben die Länder die Möglichkeit, in konkreten Gebietskörperschaften, in der durch eine epidemische Ausbreitung von Covid-19 die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, umfassende Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Diese können auch das Gastgewerbe betreffen. Die Möglichkeit, regional reagieren zu können, findet zwar unsere Zustimmung. Allerdings bedarf es bundesweit gleicher Regeln für klar definierte Risikolagen. Die Voraussetzungen, wann die Hot-Spot-Regelung zur Anwendung kommen soll, sind im Gesetzentwurf unbestimmt formuliert. Das kann in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen. Unterschiedliche Regelungen sind nicht nachzuvollziehen und erhöhen sicher auch nicht die Akzeptanz insbesondere mobiler Gäste.

Vorsorge für Herbst 2022 ist jetzt zu treffen

Unabhängig vom derzeitigen Gesetzgebungsverfahren hat der DEHOGA-Bundesverband die Bundesregierung und Länderregierungen zudem aufgefordert, bereits jetzt bestmögliche Vorsorge für den Herbst 2022 zu treffen. Die Fehler aus den Vorjahren dürfen nicht wiederholt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn durch erneute Versäumnisse die Gesellschaft wie auch die Wirtschaft wiederum mit Auflagen und Beschränkungen konfrontiert werden. So verfolgt der Bundesverband mit Sorge, dass aktuell keine öffentlichkeitswirksame Kommunikation zu den ratsamen Impfungen stattfindet. Eine Intensivierung der Impfkampagne ist jetzt geboten.

Länder nutzen Übergangsfrist bis 2. April!

Die meisten Bundesländer haben mittlerweile angekündigt, die im derzeit noch aktuellen Gesetz vorgesehene 14-tägige Übergangsfrist zu nutzen. Etwaige Einschränkungen für das Gastgewerbe wären dann – unabhängig von einer Hot-Spot-Regelung – noch bis zum 2. April möglich.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de