November-/Dezemberhilfe: "Erweiterte" endlich da

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Der DEHOGA hatte lange dafür gekämpft, dass auch größere Betriebe in den Genuss von November- und Dezemberhilfe kommen. Jetzt sind die Hilfen in deutlich größerem Rahmen zu beantragen.

Nach der Anhebung der Beihilfegrenzen und der Erweiterung um die „Bundesregelung Novemberhilfe und Dezemberhilfe“ können seit 27. Februar 2021 Erstanträge auch über 2 Millionen Euro bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der zulässigen Höhe der gewählten Beihilferegelung gestellt werden. Die zulässige Förderhöhe und Nachweispflichten sind abhängig vom Umsatz im November bzw. Dezember 2019 (maximal 75 Prozent) und von der gewählten Beihilferegelung. Wie bisher werden Abschlagszahlungen bis zu max. 50.000 Euro gezahlt, wenn die Anträge ausschließlich auf die Kleinbeihilfenregelung (und ggf. De-Minimis-Verordnung) gestützt werden.

Nähere Informationen zu den Beihilferegelungen hier.

Hinweis:

  • Änderungsanträge sind im Rahmen der bestehenden Anträge möglich.
  • Die erweiterte November-/Dezemberhilfe ist keine eigenständige Hilfe, sondern "nur" eine Erweiterung der bestehenden November-/Dezemberhilfe.

Die Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier...

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de