NRW fördert Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Förderprogramme, E-Mobilität

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge wieder geöffnet. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), darunter auch Hotels, Gastronomiebetriebe und Cateringunternehmen mit elektrischen Liefer-, Service- oder Shuttlefahrzeugen. Förderanträge können seit dem 14. August 2026 wieder bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind nicht nur die Ladeeinrichtungen selbst, sondern auch Ausgaben für Netzanschlüsse, Tiefbauarbeiten, Last- und Energiemanagementsysteme, Kommunikationssysteme, Montage und Inbetriebnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Batteriespeicher gefördert werden, wenn dadurch die benötigte Anschlussleistung reduziert wird.

Voraussetzung ist, dass die Ladepunkte an einer Betriebsstätte des Unternehmens errichtet werden und der Geschäftszweck nicht hauptsächlich im Verkauf von Ladestrom besteht. Zudem muss der Ladestrom aus erneuerbaren Energien stammen, beispielsweise über einen Grünstromvertrag oder teilweise durch selbst erzeugten Solarstrom.

Wichtig für Antragstellende: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Aufträge für Kauf, Installation oder Bauleistungen dürfen grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vergeben werden. Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren gelten noch nicht als Vorhabenbeginn.

Für gastgewerbliche Betriebe bietet das Programm die Möglichkeit, den Umstieg auf Elektromobilität finanziell zu unterstützen und die notwendige Ladeinfrastruktur am eigenen Standort aufzubauen. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen stellt die Bezirksregierung Arnsberg bereit.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.


Mehr Förderprogramme und Förderwegweiser finden Sie auf unserer Infoseite.

 

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Ansprechpartner: Transformationscoaches für das Gastgewerbe