Reformierte Weiterbildungsförderung und Qualifizierungsgeld

Förderprogramme, Ausbildung, Fachgruppe Berufsbildung, Arbeitskräftesicherung, Qualifikation / Integration

Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wird die bestehende Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter reformiert. Mit dem Qualifizierungsgeld wird eine neue Förderleistung der Beschäftigtenqualifizierung eingeführt.

Diese Änderungen treten zum 01.04.2024 in Kraft. 

Die Fachlichen Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FW FbW) wurden an die geänderte Rechtslage ab 01.04.2024 angepasst. Zum Qualifizierungsgeld werden mit dieser Weisung gesonderte Fachliche Weisungen herausgegeben.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz) wurden die Förderinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt.

Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern.

Wesentliche Inhalte des Aus- und Weiterbildungsgesetzes mit Bezug zur beruflichen Weiterbildung sind:

  • die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III sowie die Einführung eines Qualifizierungsgeldes.
  • Durch feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen wird die Transparenz der Förderung erhöht und vereinfacht.
  • Der Zugang zur Weiterbildungsförderung für Arbeitgeber und Beschäftigte sowie die Umsetzung für die Agenturen für Arbeit wird damit erleichtert.
  • Um die Planungssicherheit für Arbeitgeber zu erhöhen, werden die Fördersätze ohne Auswahlermessen festgeschrieben.
  • Zudem wird die Anzahl der für die Förderung maßgeblichen Betriebsgrößen reduziert.
  • § 82a SGB III ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung Beschäftigter um ein Qualifizierungsgeld. Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent des bisherigen Nettoentgeltes. Die Ermittlung erfolgt über die Nettoentgeltdifferenz und wird einmalig unter Beachtung eines Referenzzeitraumes berechnet und für die gesamte Bewilligungsdauer festgelegt.
  • Das Qualifizierungsgeld zielt darauf ab, Beschäftigten trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel mittels Weiterbildung eine Weiterbeschäftigung im aktuellen Betrieb zu ermöglichen. Der Verlust von Arbeitsplätzen soll damit vermieden werden. Die Finanzierung der Weiterbildung und der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt durch den Arbeitgeber.

Mit der Reform der Beschäftigtenqualifizierung (§ 82 SGB III) soll eine Vereinfachung und Reduzierung der Fördervarianten erreicht werden.

Dies soll u.a. durch Etablierung fester Fördersätze, eine Reduzierung der Betriebsgrößen (von vier auf drei Betriebsgrößen) sowie die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe gelingen. Dies trägt zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit für die Betriebe bei.

Zum Qualifizierungsgeld wurden gesonderte fachliche Weisungen erstellt.

Die Fachlichen Weisungen stellen den Prozessablauf und Verantwortlichkeiten dar. Sie bilden außerdem den Rahmen der Auslegung hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens der formal- und materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen sowie der Ausübung des Ermessens. Die Entscheidung, ob dem Grunde nach, ein Anspruch auf das Qualifizierungsgeld besteht, wird durch die arbeitgeberorientierte Vermittlungs- und Beratungsfachkraft getroffen.

Die Zahlbarmachung und weitere Administration erfolgt in den BEH-Teams der Operativen Services.

Das Qualifizierungsgeld ist unter die bislang im Kontext der Betrieblichen Eingliederung geregelten Zuständigkeiten im Hinblick auf Entscheidungen und Umsetzung bzw. Administration zu subsumieren. Ein qualitativer Anforderungszuwachs ist damit nicht verbunden.

Die Agenturen für Arbeit und die Operativen Services wenden die geänderten Fachlichen Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie die neuen Fachlichen Weisungen zum Qualifizierungsgeld an.

Weitere Infos, sowie der Gesamttext zur rechtlichen Lage ist unter den unten genannten Links einsehbar

https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

https://www.arbeitsagentur.de/dxp/datei/flyer-weiterbildung-qualifizierungsoffensive-2024_ba029694.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen/sgbiii-arbeitsfoerderung

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisung-foerderung-der-beruflichen-weiterbildung_ba046742.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-qualifizierungsgeld_ba046757.pdf

 

 

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Ansprechpartner: Michael Boes, Referent Fachgruppen