So nicht: Infektionsschutzgesetz ohne Entschädigung

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Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, das Infektionsschutzgesetz zu aktualisieren, muss klar sein, dass weitreichende Regelungsbefugnisse zwingend auch Entschädigungsregelungen enthalten müssen. Der jetzige Entwurf ist rechtswidrig. Deshalb geht unser Appell an die Landesregierung, das Vorhaben in dieser Form im Bundesrat abzulehnen.

Morgen wird es Gegenstand im Bundestag wie -rat sein: die Novelle zum Infektionsschutzgesetz. Der Entwurf soll im Schnellverfahren durch die beiden Kammern gebracht werden.

Er sieht vor, zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kurzfristig Untersagungen oder Beschränkungen von Übernachtungsgeboten und Beschränkungen von gastronomischen Einrichtungen zuzulassen, allerdings ohne expliziten Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Aus diesem Grund hat sich der DEHOGA NRW in einem neuerlichen Schreiben an die nordrhein-westfälische Landesregierung gewendet und gefordert, den Entwurf in dieser Form im Bundesrat abzulehnen.

DEHOGA-Präsident Guido Zöllick hat indes zudem rechtliche Schritte angekündigt: "Wenn der Gesetzgeber vor der beschleunigten Verabschiedung am 18. November keine Korrekturen vornimmt, die Entschädigungen vorsehen, werden wir für die Branche Verfassungsbeschwere in Karlsruhe einlegen."

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de