Soforthilfe: Land NRW will Rechtsklarheit schaffen

Corona, NRW

Das Thema Soforthilfe NRW hat die Gemüter seit Beginn der Corona-Krise beschäftigt. Jetzt "biegt" die Frage, ob bestimmte Rückforderungen gestellt werden dürfen, auf die gerichtliche Zielgerade. Das Land NRW will den Problemkreis vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klären lassen. Der DEHOGA NRW hofft auf eine baldige Entscheidung, die final Rechtsklarheit schafft.

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium will beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 einlegen. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte bezüglich der Schlussbescheide hätten möglicherweise eine Ungleichbehandlung zur Folge, nannte das Ministerium als Begründung.

Lesen Sie hier die vollständige Meldung des Wirtschaftsministeriums...

Der DEHOGA NRW hofft auf eine baldige, Rechtssicherheit gebende und endgültige Entscheidung aus Münster, die für alle Betriebe eine faire Lösung bedeuten.
 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de