Tarifabschluss 2022 für das Gastgewerbe NRW: Eckdaten

NRW, Tarife & Löhne, Corona

Löhne steigen unterschiedlich und abhängig von Lohngruppen in zwei Stufen an +++ Start: 1. Mai 2022 +++ Ausbildungsvergütung steigt auf 1.000 Euro im ersten Lehrjahr +++ Tarifstruktur bis Ende Februar noch auszuarbeiten

Beginn und Ende

  • Der Tarifvertrag wird zum 1.5.2022 gültig und hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Lohnerhöhungen setzen also erst mit Gültigkeit ein.
  • Es gibt keine rückwirkende Regelungen, weder inhaltlich noch auf Löhne bezogen.
  • Der Tarifvertrag kann zum 31.5.2024 gekündigt werden.

Entgelterhöhungen

  • 1.5.22: Die Löhne steigen im ersten Schritt durchschnittlich um 10 Prozent.
    Hinweis: Mitunter "kursieren" andere prozentuale Angaben zu den Tarifergebnissen: Das hängt mit unterschiedlichen Berechnungsarten zusammen. Dabei werden beispielsweise die Monate seit Auslaufen des letzten Tarifvertrages in die Lohnentwicklung einberechnet.
  • Die einzelnen Löhne entwickeln sich unterschiedlich: So steigen die Löhne in den unteren Gruppen relativ stärker - teils über 20 Prozent -, für Fachkräfte über zehn Prozent, wohingegen in den oberen Gruppen die prozentualen Werte entsprechend niedriger, also unter zehn Prozent, liegen.
  • Der Einstiegslohn beträgt künftig 12,50 Euro.
  • 1.5.23: Alle Löhne steigen im zweiten Schritt um 3,5 Prozent.

Ausbildungsvergütungen

  • 1.8.22: Ab dem neuen Ausbildungsjahr steigen die Ausbildungsvergütungen im 1. Jahr um 250 auf 1.000 Euro, im 2. um 220 auf 1.100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr um 200 auf 1.200 Euro.
  • 1.8.23: Alle Ausbildungsvergütungen werden um jeweils 100 Euro erhöht.
  • Im ersten Lehrjahr kann die Vergütung während der ersten vier Monate um 100 Euro reduziert werden. Dies soll dazu dienen, in bestimmten Fällen mit reduziertem Risiko Ausbildungsverhältnisse eingehen zu können.
  • Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate.

Tarifstruktur

  • Der neue Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe NRW wird derzeit noch überarbeitet und in eine neue Struktur überführt.
  • Künftig sollen beispielsweise den Punkten "Betriebszugehörigkeit" und "Qualifizierung" größere Bedeutung beigemessen werden.
  • Diese endgültigen Ausarbeitungen am Tarifvertrag sollen bis Ende Februar abgeschlossen sein.

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de