Tarife: Neueste Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit

Tarife & Löhne, NRW

Sitzung des Tarifausschusses am 5. September im Arbeitsministerium

Der DEHOGA NRW hatte bereits mitgeteilt, dass die Allgemeinverbindlichkeiten von ETV, MTV und AZUBI-Tvg in einem gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien – entsprechend § 5 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz – am 13.05.2016 für MTV und ETV mit Wirkung zum 01.05.2016 und für den AZUBI-Tvg mit Wirkung zum 01.08.2016 beantragt worden sind.

Die AVE-Anträge sollen bei einer Sitzung des Tarifausschusses am 05.09.2016 im Arbeitsministerium verhandelt werden.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de