Unterstützung für von Corona betroffene Unternehmen: nur Mehrwertsteuer zu zahlen

Corona, NRW

Bei einem Beratungszuschuss von bis zu 4.000 Euro muss der antragstellende Gastronom oder Hotelier lediglich die anfallende Mehrwertsteuer übernehmen. Im Mittelpunkt steht der Umgang der jetzigen Situation und vor allen Dingen die künftige Ausrichtung.

Entsprechend der öffentlichen Maßnahmen sind die wirtschaftlichen Planungen für 2020 und darüber hinaus nicht realisierbar. Umsätze bleiben derzeit ganz aus oder sind zumindest stark rückläufig, die Fixkosten des Betriebes fallen jedoch weiter an und werden in den nächsten Monaten zu Verlusten und unzureichender Liquidität führen.

Gegenwärtig muss Ihr Unternehmen bis zu einer Lockerung der Maßnahmen wirtschaftlich gesichert werden. Hier gilt es, Ihren aktuellen krisenbedingten Liquiditätsbedarf zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Finanzierung des Mittelbedarfs zu ergreifen.

Zukünftig muss sich Ihr Unternehmen bis zu einer annähernden „Normalisierung“ des Geschäftsbetriebes auf die neue Situation einstellen. Hier gilt es, den zu erwartenden Umsatzrückgang aus der verminderten Nachfrage einzuschätzen und geeignete konzeptionelle und organisatorische wie auch liquiditätsbezogene Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn Sie dieses Programm in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie sich bei der BAFA unter dem Titel Unternehmensberatung in Zeiten von Corona.

Durchgeführt kann das Programm nur von BAFA-zertifizierten Beratern.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de