Update Kurzarbeit: Zuschuss zur Ausbildungsvergütung verlängert

Corona, NRW

Der 75 %-ige Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, den kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen können, wenn sie mindestens 50 Prozent Kurzarbeit im Betrieb haben, wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Das sieht die aktuelle Überarbeitung der Ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern!“ vor.

Die Verlängerung ist angesichts der weiter andauernden Kurzarbeit in den Betrieben des Gastgewerbes zu begrüßen und war vom DEHOGA und anderen Wirtschaftsverbänden gefordert.

Ebenfalls verlängert wird die Insolvenzübernahmeprämie für Auszubildende. Hier – und leider nur hier - wurde auch eine weitere Forderung der Wirtschaft erfüllt, dass nämlich diese Prämie auch bei Übernahmen aus bzw. durch größere Unternehmen gezahlt wird.

Wenig für die Branche relevante Bewegung gibt es dagegen bei der Ausbildungsprämie bzw. Ausbildungsprämie plus, die Betrieben gezahlt wird, die ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen. Erforderlich ist nun nur noch ein Umsatzrückgang in mindestens zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 in Höhe von 50 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten, oder in 5 zusammenhängenden Monaten desselben Zeitraums in Höhe von 30 %, oder 1 Monat Kurzarbeit auch im 2. Halbjahr 2020. Nichts hat sich leider daran geändert, dass nur Betriebe die Ausbildungsprämie beantragen können, die die Zahl ihrer neuen Ausbildungsverträge im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens gleich hoch halten. Ebenfalls unverändert blieb die Betriebsgrößenbeschränkung auf maximal 249 Beschäftigte. Bei den beiden letzten Punkten wird sich der DEHOGA weiter für Verbesserungen für besonders von der Coronakrise betroffene Branchen wie das Gastgewerbe einsetzen.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de