Update Kurzarbeitergeld: Erhöhtes KuG bei Juni-Abrechnung berücksichtigen

Corona, NRW

Für bestimmte Mitarbeiter erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab Juni von 60 auf 70 Prozent.

Für Mitarbeiter, die seit März 2020 durchgängig in Kurzarbeit sind und deren Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert ist, beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem Abrechnungsmonat Juni 70% statt normalerweise 60%. Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Kindergeld, so erhöht sich der Anspruch von 67 % auf 77 %. Die Kug-Erhöhung ab dem vierten Monat der Kurzarbeit ist die Folge des Sozialschutzpaketes II. Bitte berücksichtigen Sie diese Erhöhung in Ihren Lohnabrechnungen für den Juni sowie beim Kug-Antrag und der Kug-Abrechnung für den Juni.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de