Update Miet- und Pachtverhältnisse: Endlich gesetzliche Klarstellung

Corona, NRW

Der DEHOGA hatte sich deutschlandweit seit Anfang der Pandemie dafür stark gemacht: Jetzt wird es endlich leichter, Pachtverhältnisse aufgrund der im Rahmen der Corona-Krise angeordneter staatlicher Maßnahmen anzupassen. Im Fokus: Miet- oder Pachtminderungen.

Staatlich angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für Gewerbemieter, die die angemieteten Räume dadurch gar nicht mehr oder nur erheblich eingeschränkt nutzen können, bedeuten künftig eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ für ein Miet- oder Pachtverhältnis. Diese vom DEHOGA seit März 2020 geforderte gesetzliche Klarstellung in Sachen Mieten und Pachten ist gestern und heute von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Wirtschaftlich schwer von der Schließung betroffene Mieter und Pächter können sich nun künftig darauf berufen, wenn es um Mietminderungen oder -stundungen bzw. Vertragsänderungen geht. Dadurch erfahren die Pächter eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Begleitend wurde im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt: Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberäume wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind künftig vorrangig und beschleunigt zu behandeln. „Die gesetzliche Klarstellung war überfällig. In den letzten Monaten hatte sich leider gezeigt, dass bei Weitem nicht alle Vermieter willens sind, ihren Mietern in Krisenzeiten bei diesem für viele Betriebe immensen Kostenblock freiwillig entgegenzukommen“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Entscheidung. „Unzählige Schreiben und Gespräche waren notwendig, um diese Klarstellung zu erreichen. Wir drücken jetzt allen Pachtbetrieben die Daumen für die Verhandlungen.“

Die Gesetzesänderung muss nun noch ausgefertigt und verkündet werden.

Weitere Detailinformationen folgen.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de