Update Neue Coronaschutzverordnung - gültig seit 3.2.

Corona, Instagram, NRW

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig seit 3.2.22, lässt wieder mehr Teilnehmende bei Veranstaltungen zu. Sonst ändert sich nichts...

Die veränderte CoronaSchVO für Nordrhein-Westfalen gilt vom 3.2. - 9.2.22.

Zusammenfassung der Neuerungen vom 3.2.

Veranstaltungen:

Neben den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität ausgeweitet werden:

  • bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauer.
  • Bei Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauer.
  • Wenn diese erhöhte Zuschauerkapazität genutzt werden soll, gilt bei den Veranstaltungen grundsätzlich die 2G+-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske in allen Bereichen.
  • Zudem ist die erhöhte Personenzahl bei Veranstaltungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 (z.B. private Feiern mit Tanz, Karnevalsveranstaltungen) nicht zulässig.

Hinweise:

  • Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob die Kontaktbeschränkungen von bis zu 10 Personen auch in der Gastronomie gelten. Dem ist nicht so! Grund: im Gegensatz zu privaten oder öffentlichen Räumen finden in der Gastronomie Zugangskontrollen statt.
  • Wenn Sie bei der Anwendung der Coronaschutzverordnung unsicher sein sollten oder sich noch Fragen stellen, setzen Sie sich mit Ihrem für Sie zuständigen Ordnungsamt in Verbindung.
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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de