Update Soforthilfe: Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch

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Das Land hat Wort gehalten und die im Zusammenhang mit der Rückmeldung der NRW-Soforthilfe aufgekommenen Probleme beseitigt. Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen freut sich über die Veränderungen, auf die er intensiv hingewiesen hatte.

Der Einsatz hat sich gelohnt. Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen hatte sich intensiv darum bemüht, die Probleme, die im Zusammenhang mit den Rückmelde-Formularen der NRW-Soforthilfe das erste Mal aufgetaucht waren, aufzulösen und den Verwendungsnachweis zu erweitern. Die heutige Meldung des zuständigen Wirtschaftsministers Pinkwart, die Verwendung zu erweitern, stößt auf große Zustimmung seitens des DEHOGA. "Wir freuen uns sehr, dass wir gehört wurden und dass unsere Landesregierung diese Änderungen vorgenommen hat. Das erhöht das Vertrauen in die Politik", sagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte:

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar
  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können ebenfalls angerechnet werden.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden.

Mehr Informationen finden Sie in der Meldung des NRW-Wirtschaftsministeriums...

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de