Update zur Betriebsschließungsversicherung

NRW, Corona

Das Verhalten der Versicherungsbranche gegenüber unserer Branche ist vorsichtig ausgedrückt zweifelhaft. Der DEHOGA ist dran, Unklarheiten zu klären und gute Lösungen für die Versicherungsnehmer in der Branche zu finden.

Was ist Sache?

Aus guten Gründen haben in den letzten Jahren viele Unternehmen Betriebsschließungsversicherungen oder Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen. Nachvollziehbar, dass sie sich zu Beginn der Corona-Krise und den damit verbundenen Betriebsschließungen eigentlich gut abgesichert fühlten. Diese Erwartungshaltung wird derzeit von vielen Versicherungen nicht erfüllt. Sie teilen den Betrieben mit, dass kein Versicherungsschutz für diesen Fall besteht und/oder beharren auf einer Einzelverfügung der zuständigen kommunalen Behörde. Wir können die massive Verärgerung und Verunsicherung unserer Unternehmer sehr gut nachvollziehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der Rechtslage. Da die Versicherungsverträge unterschiedlich ausgestaltet sind und die Rechtslage komplex ist, können wir heute für eine Vielzahl von Verträgen keine abschließende Auskunft geben. So gut es geht, möchten wir nachstehend jedoch zu den relevanten Fragen Antworten geben bzw. den aktuellen Sachstand vermitteln.

  1. Können die Versicherungen darauf bestehen, dass der Unternehmer eine Einzelverfügung der zuständigen lokalen Behörde beibringen muss oder reicht eine Allgemeinverfügung aus?
    Vor einer Woche hat der DEHOGA auch die Politik eingeschaltet, um auf die Versicherungsgesellschaften Einfluss zu nehmen, dass die Allgemeinverfügungen akzeptiert werden. Die oftmals für die Ausstellung zuständigen Gesundheitsämter werden in der derzeitigen Corona Krise für andere Aufgaben benötigt als für die Ausstellung unzähliger Einzelverfügungen. Wir sind zuversichtlich, dass wir sehr zeitnah dazu eine hoffentlich befriedigende Auskunft der Versicherungswirtschaft erhalten.
  2. Wie ist die Rechtslage bei den Versicherungsverträgen, die eine Vielzahl von Krankheiten/Krankheitserregern explizit aufführen, aber das Corona-Virus nicht erwähnt ist?
    Die Versicherungsgesellschaften lehnen in diesen Fällen derzeit noch eine Zahlung ab, da Corona nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Dies ist aus Sicht der betroffenen Hoteliers und Gastronomen völlig unbefriedigend, da bei Abschluss des Versicherungsvertrages das Corona-Virus nicht bekannt war und aus diesem Grund in keinem Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Auch dieses Problem ist an die Politik, unter anderem an die Wirtschaftsminister der Länder, herangetragen worden. Unabhängig davon steht der DEHOGA Bundesverband in Kontakt mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie die DEHOGA Landesverbände in teilweise intensiven Gesprächen mit den in ihrem Verbandgebiet beheimateten Versicherungsgesellschaften und/oder Versicherungsmaklern.
  3. Was ist zu tun?
    Diese Situation ist eine völlig unbefriedigende. Sie trifft tausende Betriebe. Eine Prozesslawine mit allen damit verbundenen Kosten in diesen Zeiten gilt es in jedem Fall zu verhindern. Aus diesem Grund werden wir weiterhin versuchen mit der Versicherungswirtschaft eine Klärung herbeizuführen. Sollte dies nicht innerhalb der nächsten Tage zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, verbliebe in der Tat nur der Klageweg. Gerne werden wir dann Möglichkeiten prüfen, ein Musterverfahren über den DEHOGA Bundesverband in die Wege zu leiten.
  4. Handlungsbedarf für Betroffene
    Dessen ungeachtet, sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.
    Es ist also gegenüber der Versicherung die Betriebsschließung anzuzeigen und unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern.
    Ein Musterschreiben finden Sie <link file:4281 download>hier.

 - Eine Information des DEHOGA Bundesverband -

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de