Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet: Kurzfristige Korrekturen und Klarstellungen weiterhin nötig

Energiekrise

Die Verordnung kommt und vieles ist noch ungeklärt. Der DEHOGA fordert schnellstmöglich Antworten, damit Gastronomie und Hotellerie wissen, was in welcher Form umgesetzt werden muss und was nicht.

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Weitere kurzfristige Korrekturen und Klarstellungen sind dringend nötig. Diese haben wir auch umgehend gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium angemahnt. Zeitdruck ist in dieser Frage gegeben. Denn die erste der beiden Verordnungen, die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSikuMaV), soll bereits ab dem morgigen 1. September gelten.

Konkret geht es bei unseren Forderungen insbesondere um die Nutzungseinschränkung „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“. Laut Verordnung wird deren Betrieb in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit vorgeschrieben ist.

Wir sind der Auffassung, dass ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben Sicherheit und Orientierung bietet und fordern diesbezüglich eine Klarstellung. Auf jeden Fall muss jedoch gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeiten unserer Betriebe und jeweils mindestens 30 Minuten vorher und nachher die Beleuchtung ihrer Namensschriftzüge erlaubt bleibt, um – insbesondere ortsfremden - Gästen das Auffinden der Hotels und gastronomischen Betriebe nicht erheblich zu erschweren. Hierzu hatten wir uns bereits in der vorletzten Woche an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt und diese Problematik Ende vergangener Woche erneut mit Nachdruck thematisiert.

Immerhin positiv hervorzuheben bleibt, dass das in der Verordnung ebenfalls vorgesehene Pool-Beheizungsverbot nicht für Pools in gewerblichen Betrieben gilt. Hotels und Freizeiteinrichtungen sind somit explizit von diesem Verbot ausgenommen. Dass ihre Pools und Wellnessbereiche entsprechend offenbleiben können, ist für viele Beherbergungsbetriebe von existenzieller Bedeutung.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de