Wird Ihr Hotel demnächst noch bei Google gefunden?

Distribution und OTA, Fachgruppe Hotels, Digitalisierung

IHA Geschäftsführer Tobias Warnecke zu den Anpassungen der Google Suchergebnissen nach dem Digital Markets Act (DMA).

Der Digital Markets Act (DMA) ist ein Gesetzentwurf der Europäischen Union, der darauf abzielt, digitale Plattformen mit erheblicher Marktmacht stärker zu regulieren. Das Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern, faire Bedingungen für kleinere Unternehmen zu schaffen und die Rechte der Verbraucher zu schützen. Der Gesetzentwurf legt spezifische Regeln für Verhaltensweisen und Transparenzanforderungen für diese Plattformen fest.

Im aktuellen Blogpost "Gestörte Wahrnehmung - Digitale Agnosie" schreibt IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke über die aktuelle Entwicklungen, die der DMA mit sich bringt.

"Aus Sicht der Hotellerie sind die von Google geplanten Änderungen bei der Darstellung der Suchergebnisse im Hotel- und Unterkunftssegment alarmierend, da die sehr reale Gefahr einer Verschlechterung der Sichtbarkeit der direkten Hotel- und Unterkunftswebseiten in den Suchergebnissen bei Google besteht.

Was für die Hotellerie aber noch viel beunruhigender ist, ist der Umstand, dass die geplanten Änderungen zu einer Erhöhung der Sichtbarkeit für Online-Buchungsplattformen (OTA) wie Booking.com oder Expedia sowie für Meta-Suchmaschinen (MSS) wie Kayak, Trivago und TripAdvisor führen werden."

Der Digital Markets Act (DMA) könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Hotellerie haben. Durch die Einführung eines eigenen Suchfilters und vertikalen Blocks in Google könnten Online-Travel-Agencies (OTA) und Metasuchmaschinen (MSS) ihre Dominanz weiter ausbauen. Dies benachteiligt Unterkunftsanbieter, die bereits jetzt Schwierigkeiten haben, sich gegenüber großen Plattformen zu behaupten. Die Änderungen könnten zu zusätzlichen Kosten für Suchmaschinenoptimierung und Werbung führen, da Hotels gezwungen wären, die Sichtbarkeitsverluste durch kostenpflichtige Anzeigen zu kompensieren.

Die Integration von KI in die Suche, wie die „Search Generative Experience“, könnte zudem dazu führen, dass Inhalte von großen Aggregatoren bevorzugt dargestellt werden. Der DMA-Vorschlag, Selbstbevorzugung bei Gatekeepern zu verbieten, wird begrüßt, jedoch darf dies nicht zu Lasten der Sichtbarkeit von Einzelhotels gehen. Wir werden die Situation weiter beobachten.


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Ansprechpartner: Rainer Westerwinter, westerwinter@dehoga-nrw.de