Zuverdienst: Bessere Möglichkeiten bis 100% vom ursprünglichen Netto

Corona, NRW

Verbesserte Möglichkeiten der Nebentätigkeit während Kurzarbeit von Bundestag und Bundesrat beschlossen - Zuverdienst zum Kurzarbeitergeld bis 100% des ursprünglichen Nettoentgeltes möglich.

Im Eiltempo haben Bundestag (Mittwoch) und Bundesrat (Freitag) in dieser Woche das sog. Sozialschutz-Paket beschlossen, dass u.a. vom DEHOGA geforderte Verbesserungen für Nebentätigkeiten neben dem Bezug von Kurzarbeitergeld vorsieht.

Was ist neu?
Bisher durften Beschäftigte in Kurzarbeit nur dann anrechnungsfrei eine Nebentätigkeit ausüben, wenn sie diese bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt hatten. Jetzt wird auch Zuverdienst durch neu aufgenommene Tätigkeiten ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld ermöglicht, wenn diese Tätigkeiten systemrelevant sind.

Im Detail:
In der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 wird Entgelt aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld neu aufgenommenen Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen dem Ist-Entgelt eines Mitarbeiters in Kurzarbeit nicht hinzugerechnet, das heißt nicht vom Kurzarbeitergeld abgezogen.
 
Das gilt aber nur, solange das Entgelt aus der neu aufgenommenen Beschäftigung zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und ggf. dem verbliebenen Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung die Höhe des Soll-Entgelts aus der Beschäftigung, also das ursprüngliche Nettoentgelt (früherer Nettolohn), nicht übersteigt.

Das heißt:
Entgelt aus der neu aufgenommenen Beschäftigung +
Kurzarbeitergeld +
Kurzlohn =
darf nicht höher sein als das Netto-Entgelt des Mitarbeiters bei Normalbetrieb.

Im Ergebnis:
Zuverdienst zum Kurzarbeitergeld bis 100% des ursprünglichen Nettoentgeltes möglich.

Systemrelevante Branchen sind:

  • Energie
  • Ernährung - Lebensmittelhandel
  • Gesundheit
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Wasser
  • Staat und Verwaltung
  • Medien und Kultur

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de