Booking.com passt die Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) erneut an. Bereits im Sommer wurden Anpassungen vorgenommen, um den Anforderungen der Digital Markets Act (DMA) gerecht zu werden und insbesondere die Verpflichtung zum Verzicht auf Paritätsklauseln umzusetzen. Seit dem 1. Juli gelten keine Paritätsverpflichtungen mehr für Unterkünfte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Nach wiederholter Kritik, u.a. durch den Hotelverband Deutschland, hat Booking.com nun beschlossen, alle Verweise auf Paritätsklauseln vollständig aus den ALB zu entfernen – dies gilt für den EWR als auch für die Schweiz. Diese Änderungen sind rein redaktionell, um den Verzicht auf Paritätsklauseln klarer zu formulieren, ohne den Inhalt selbst zu verändern. Die aktualisierten ALB treten am 2. Dezember 2024 in Kraft.
Neue Gewichtung bei Gästebewertungen
Ein Thema, das vielen Beherbergungsbetrieben in NRW besonders wichtig ist, sind die Gästebewertungen. Bereits im März hatte der DEHOGA NRW gemeinsam mit Booking.com intensiv darüber gesprochen, wie die Bewertungen optimiert werden können. Nun wird Booking.com ab dem 23. Januar 2025 eine "Gewichtung nach Aktualität" einführen. Das bedeutet, dass neuere Gästebewertungen zukünftig mehr Einfluss auf die Gesamtbewertung einer Unterkunft haben werden, während ältere Bewertungen an Gewicht verlieren. Dadurch sollen aktuelle Erfahrungen stärker berücksichtigt werden, was es den Gästen erleichtert, die richtigen Erwartungen vor ihrem Aufenthalt zu setzen.
Der aktuelle Bewertungsscore auf Booking.com bleibt bis Januar 2025 unverändert. Ab dem 4. Dezember 2024 haben Sie die Möglichkeit, im Extranet die neue Bewertungsvorschau zu sehen und sich genauer über die Änderungen zu informieren.
Diese Anpassungen basieren laut Booking.com direkt auf dem kontinuierlichen Feedback, das sie u.a. auch vom DEHOGA NRW und seinen Mitgliedsbetrieben erhalten haben.