Lieferdienste: Augen auf beim Vertragsschluss

Fachgruppen, Fachthemen

Die Bedeutung von Lieferdiensten hat während der Pandemie an Bedeutung gewonnen. Die Zusammenarbeit mit Lieferando und co. bietet Chancen und Risiken. Deshalb ist es ratsam, die vertraglichen Bedingungen vor Vertrag, aber auch während der Vertragszeit im Blick zu haben.

Im Juli 2023 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Lieferando bis auf weiteres eingestellt. Anlass war die Überprüfung der Bestpreisklausel in den AGB des Lieferdienstes. Zur Begründung des Urteilspruchs hat das Bundeskartellamt eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie auf der Webseite der DEHOGA NRW Digital Coaches nachlesen können.

Auch nach dem Urteilsspruch bleibt die Erkenntnis: Die Zusammenarbeit mit Lieferdiensten bietet Chancen und Risiken. Deshalb legen wir Ihnen unser aktualisiertes Merkblatt mit Tipps und Hinweisen zum Thema ans Herz. Das Merkblatt finden Sie hier...

Zudem haben wir das Urteil zum Anlass genommen und in Zusammenarbeit mit den DEHOGA NRW Digital Coaches einige Tipps erarbeitet, die Ihnen helfen können, Ihre Marke online zu schützen und sich so besser gegen die großen Lieferdienste und Plattformanbieter zu behaupten.

Tipp: Onlinemarketing vs. Markenschutz: DEHOGA Digital Coach (dehoga-nrw-digital-coach.de)

 

Ansprechpartner: Frank Thiel, 02131 7518-224, Thiel@dehoga-nrw.de