Neue Sachbezugswerte 2024

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Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.
Die Werte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind, wurden im Bundesrat verabschiedet. Für das Jahr 2024 gelten nachstehende Werte:

Sachbezugswerte in Euro für freie Verpflegung

Verpflegung

Tageswerte

Monatswerte

Frühstück

€ 2,17  (2023: 2,00 Euro)

€ 65,00   (2023: 60,00 Euro)

Mittagessen

€ 4,13  (2023: 3,80 Euro)

€ 124,00 (2023: 114,00 Euro)

Abendessen

€ 4,13  (2023: 3,80 Euro)

€ 124,00 (2023: 114,00 Euro)

Vollverpflegung

€ 10,43 (2023: 9,60 Euro)

€ 313,00 (2023: 288,00 Euro)

 

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 278,00 € monatlich.

Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte.
Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung. Dort steht:

Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich

  1. bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,
  2. für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
  3. bei der Belegung
    a) mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent
    b) mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und
    c) mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent

Die Prozentwerte werden immer auf den Ausgangswert von 278,00 Euro angewendet.

Sachbezugswerte in Euro für freie Unterkunft

volljährige Arbeitnehmer

Unterkunft belegt mit

Unterkunft allgemein

Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigtem

mtl.

278,00

236,30

ktgl.

9,27

7,88

2 Beschäftigten

mtl.

166,80

125,10

ktgl.

5,56

4,17

3 Beschäftigten

mtl.

139,00

97,30

ktgl.

4,63

3,24

mehr als 3

Beschäftigten

mtl.

111,20

69,50

ktgl.

3,71

2,32

 

Jugendliche und Auszubildende

Unterkunft belegt mit

Unterkunft allgemein

Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigtem

mtl.

236,30

194,60

ktgl.

7,88

6,49

2 Beschäftigten

mtl.

125,10

83,40

ktgl.

4,17

2,78

3 Beschäftigten

mtl.

97,30

55,60

ktgl.

3,24

1,85

mehr als 3

Beschäftigten

mtl.

69,50

27,80

ktgl.

2,32

0,93

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

 

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de