Neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Die Verordnung für die Bio-Außer-Haus-Verpflegung (AHV) ist offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, und sie bringt einige wichtige Änderungen und Vereinfachungen in Bezug auf die Kennzeichnung und Auslobung von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung mit sich. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Neues Bio-Logo in Bronze, Silber und Gold (AHV-Kennzeichen): Ein zentraler Aspekt dieser Verordnung ist die Einführung eines neuen Bio-Logos in den Stufen Bronze, Silber und Gold, speziell für die Außer-Haus-Verpflegung. Dieses Logo dient der eindeutigen Kennzeichnung von Bio-Produkten.

2. Zertifizierungspflicht für "Werben mit Bio": Restaurants, Kantinen und ähnliche Einrichtungen müssen nach wie vor ihre Berechtigung, mit dem Begriff "Bio" zu werben, durch eine Zertifizierung nachweisen. Dies gewährleistet die Einhaltung der Bio-Richtlinien und -standards.

3. Zertifizierungsprozess: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert auf seiner Webseite darüber, dass die Zertifizierung möglich ist, sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind. Eine Liste der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen ist online verfügbar.

BMEL FAQs zu Bio in Restaurants, Kantinen und Mensen

4. Bio-Anteils-Kennzeichnung: Ein neues BIO-Kennzeichen ermöglicht es Betreibern, den Bio-Anteil in ihren Speisen zu kennzeichnen. Je nachdem, ob der Bio-Anteil zwischen 20 und 49 Prozent, 50 und 89 Prozent oder 90 bis 100 Prozent liegt, können sie das Bronze-, Silber- oder Gold-Logo verwenden. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.

5. Staatliches Bio-Siegel (Hexagon): Dieses Siegel darf ab sofort nur noch in direktem Bezug zu den verwendeten Zutaten genutzt werden, beispielsweise in der geforderten Zutatenübersicht. Bio-Zutaten können auch mit den Bio-Logos der Verbände und Länder gekennzeichnet werden, die zur Werbung für die Einrichtung verwendet werden.

6. Fördermöglichkeiten: Betreibern der Außer-Haus-Verpflegung, die BIO-Lebensmittel in ihr Speiseangebot aufnehmen oder ihre Bio-Angebote erweitern möchten, steht es frei, Förderungen zu beantragen. Diese Förderungen decken Beratungen und damit verbundene Mitarbeiterschulungen ab, um die Umstellung auf Bio-Produkte zu erleichtern.

Hier geht´s zu weiteren Informationen rund um die Förderrichtlinie.

Diese neuen Regelungen und Vereinfachungen sollen nicht nur die Klarheit bei der Kennzeichnung von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung verbessern, sondern auch Anreize für Betreiber schaffen, vermehrt auf Bio-Lebensmittel in ihren Angeboten zu setzen.

Haben Sie ggf. Anregungen und Feedback? Wir freuen uns über Ihre Nachricht unter fachgruppen@dehoga-nrw.de.
 

Ansprechpartner: Fachgruppe Gaststätten und verwandte Betriebe, Frank Thiel