Tarife: Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt

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Die Anträge erstrecken sich auf Teile des Entgelttarifvertrages (Tarifgruppen 1-3), den Manteltarifvertrag sowie erstmals auch den Ausbildungstarifvertrag. Die Allgemeinverbindlichkeit von Mantel- und Entgelttarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Mai. Die für den Ausbildungstarifvertrag ab dem 1. August.

Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW hatten anlässlich des Tarifabschlusses am 20. April 2016 verabredet, die Allgemeinverbindlicherklärungen des Entgelttarifvertrages (der Tarifgruppen 1-3), des Manteltarifvertrages sowie erstmals auch des Ausbildungstarifvertrages zu beantragen.

Sämtliche Anträge wurden beim zuständigen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt. Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifgruppen 1-3 des Entgelttarifvertrages steht bereits kurz vor der notwendigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger, dem ersten Schritt zur Einleitung des eigentlichen Verfahrens.

Die Allgemeinverbindlicherklärung ist parallel zum Inkrafttreten des Entgelttarifvertrages und des Manteltarifvertrages, also rückwirkend zum 1.5.2016, beantragt. Für den Ausbildungstarifvertrag gilt sie ab dem 1.8.2016.

Die Anträge zu Mantel- und Ausbildungstarifvertrag werden zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Im Download-Bereich finden Sie das Merkblatt zum Tarifabschluss 2016.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de