Airbnb & Co: „Wir brauchen fairen Wettbewerb“

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Neuer Wettbewerb muss staatlich geregelt werden / gültige Sicherheits- und Hygienestandards für alle / Steuern gelten für alle / Registrierungspflicht für Anbieter

Die Sharing-Economy in der Beherbergung hinterlässt ihre Spuren. Das Wachstum von Plattformen wie Airbnb oder Wimdu führt zu Wohnungsengpässen in vielen Städten und Steuerausfällen in den Kommunen; ein fairer Wettbewerb mit etablierten Marktteilnehmern wie Hotels oder Pensionen ist nicht in Sicht. Anlässlich der heutigen Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Thema „Wohnungsnot in den Ballungsräumen wirksam bekämpfen: Missbrauch von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken eindämmen“ fordert der DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) die politischen Entscheidungsträger auf, die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb innerhalb der gesamten Beherbergungsbranche zu schaffen.

„Wir haben kein Problem mit neuen Mitbewerbern. Es geht auch nicht um den Studenten, der sein WG-Zimmer fünf Mal im Jahr untervermietet, aber es muss sichergestellt sein, dass die bestehenden Regeln für alle professionell-gewerblichen Anbieter gleichermaßen gelten“, fordert Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung macht mit 58 Prozent das Vermieten ganzer Wohnungen oder Häuser inzwischen das Kerngeschäft von Airbnb aus. Die privat vermieteten Wohnungen erfüllen aber in den wenigsten Fällen die allgemein für Beherbergungsbetriebe gültigen Sicherheits- und Hygienestandards. So fehlen Feuerlöscher und (mehrsprachige) Fluchtwegepläne, die für Hotels durch die Betriebsverordnung vorgeschrieben sind, oft völlig. Das gefährdet nicht nur die Gäste dieser Herbergen, sondern genauso die übrigen Bewohner der betroffenen Häuser.

Der DEHOGA NRW bezweifelt zudem, ob Steuern aus Vermietung oder „Bettensteuern“ abgeführt und seitens des Staates überhaupt durchgesetzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür wäre die Einführung einer staatlichen Registratur-Pflicht für alle Kurzzeit-Gastgeber, aus der hervorgeht, wer was und in welchem zeitlichen Umfang vermietet. „Die Städte wissen häufig ja gar nicht, wer da was anbietet und wo steuerrelevante Einnahmen generiert werden (könnten). Eine Registrierung würde Transparenz schaffen. Im Übrigen sollte es im Interesse jeder Kommune liegen zu wissen, wie sich der gesamte Beherbergungsmarkt in der eigenen Stadt darstellt und entwickelt“, hebt Bernd Niemeier hervor.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de