DEHOGA NRW, Handelsverband NRW und Unternehmerverband Handwerk NRW: Minijobs müssen erhalten bleiben

Minijobs, Pressemitteilungen

Die nordrhein-westfälischen Branchenverbände DEHOGA NRW, Handelsverband NRW und der Unternehmerverband Handwerk NRW fordern erneut den Erhalt von Minijobs. Eine Verteuerung lehnen sie ebenfalls ab: Unternehmen und Beschäftigte brauchen flexible, attraktive Beschäftigungsmodelle.

 

Die nordrhein-westfälischen Unternehmerverbände von Gastgewerbe, Handwerk und Handel warnen vor den Folgen einer weiteren Verteuerung und möglichen Abschaffung von Minijobs. Die bereits beschlossenen und geplanten Maßnahmen der Bundesregierung würden ein bewährtes Beschäftigungsinstrument erheblich belasten und gefährden. Deshalb fordern sie von der Landesregierung und Abgeordneten aus Bundes- und Landtag ihren Einfluss im weiteren politischen Prozess zum Erhalt der Minijobs geltend zu machen und eine „Gesamtrechnung“ der Auswirkungen aufzustellen.  

Mehrarbeit muss sich weiter lohnen und bezahlbar bleiben

 „Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD verlangt bessere Arbeitsanreize. Arbeit soll erleichtert, nicht erschwert werden. Wer zusätzliche Arbeit aber so dramatisch verteuert und die Gesamtkosten nicht benennt, tut genau das Gegenteil. Wer flexible Arbeitsformen erschwert („Kalte Abschaffung“) oder unmöglich macht, ebenso. Mehrarbeit muss sich weiterhin lohnen. Statt bewährte Beschäftigungsformen zu schleifen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, die Beschäftigung fördern und Wertschöpfung ermöglichen“, so die Verbände. Sollten alle Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, würde künftig entweder die einseitige Belastung für Arbeitgeber für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung plus Umlagen sowie eine erhöhte Pauschalsteuer von heute rund 31 auf künftig über 42 Prozent (!) steigen oder die Minijobs bis auf wenige Ausnahmen sogar vollständig abgeschafft. Nach Berechnungen der Verbände würde dies die Arbeitgeber zusätzlich mit rund 3,1 Milliarden Euro bei den Sozialabgaben und knapp einer Milliarde Euro bei der Pauschalsteuer belasten.

Minijobs bedeuten passgenauen, flexiblen Hinzuverdienst und helfen besonderen „Nachfragespitzen“ gerecht zu werden.

 „Minijobs ermöglichen heute Millionen Menschen und Unternehmen passgenaue, flexible Erwerbstätigkeiten. Studierende, Eltern, Pflegende, Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte mit Hauptjob nutzen diese Beschäftigungsform bewusst, weil sie ihren Lebensrealitäten entspricht und unbürokratische, legale Hinzuverdienstmöglichkeiten bietet. Minijobs erhöhen die individuelle Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Werden die finanziellen Vorteile des Minijobs eingeschränkt oder abgeschafft, sinkt die Attraktivität zusätzlicher Arbeit für viele Betroffene erheblich“, warnen die Spitzenverbände. Nach vorliegenden Berechnungen könnte beispielsweise ein Minijobber in Steuerklasse I oder IV bei gleicher Arbeitszeit rund 130 Euro netto im Monat verlieren, wenn die Tätigkeit vollständig sozialversicherungspflichtig würde. In Steuerklasse VI wäre der Effekt noch größer.

„Gleichzeitig sind Minijobs für zahlreiche unserer Betriebe unverzichtbar. Gerade in Gastronomie, Handel und Handwerk helfen sie dabei, Nachfragespitzen, Abend- und Wochenendarbeit, saisonale Schwankungen oder besondere Auftragslagen flexibel zu bewältigen. Eine Umwandlung dieser Tätigkeiten in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist in vielen Fällen weder praktisch noch wirtschaftlich möglich.“ Die geplanten Mehrbelastungen durch höhere Sozialabgaben und Steuerlasten würden die Kosten für Minijobs deutlich erhöhen. Die Folgen wären weniger Beschäftigungsmöglichkeiten, eingeschränkte Angebote und Öffnungszeiten sowie ein steigendes Risiko der Abwanderung in die Schwarzarbeit.

DEHOGA NRW, Handelsverband NRW und Unternehmerverband Handwerk NRW fordern daher:

  • Minijobs in ihrer heutigen Grundstruktur zu erhalten
  • Keine weitere unverhältnismäßige Verteuerung der geringfügigen Beschäftigung, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass Minijobs für rund 95 Prozent ein Hinzuverdienst zur normalen Beschäftigung darstellt
  • Die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent nicht umzusetzen
  • Auf zusätzliche Belastungen durch weitere Sozialversicherungsbeiträge zu verzichten
  • Die Pauschalversteuerung als wesentlichen Bestandteil der Minijobs beizubehalten
  • Statt einer Abschaffung bestehende Fehlanreize gezielt zu beseitigen und die Beschäftigung insgesamt attraktiver zu machen
  • Die Auswirkungen der Reformen auf Beschäftigte, Unternehmen, Sozialversicherung und Schwarzarbeit in einer Gesamtbetrachtung zu bewerten

„Wer Minijobs schwächt, schafft nicht automatisch mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern gefährdet bestehende Arbeitsmöglichkeiten, schwächt den Binnenkonsum und reduziert Angebote für Gäste und Kunden. Am Ende leiden Unternehmen, Beschäftigte wie Konsumenten. Und für den Staat wäre es ein Pyrrhus-Sieg“, so die Branchenvertreter abschließend.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher