Mindestlohn: DEHOGA begrüßt Schritte zur Nachbesserung

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DEHOGA NRW begrüßt Nahles´ Entscheidung, Mindestlohn teilweise zu entbürokratisieren / Stolpersteine bleiben / auch für Arbeitnehmer entschärfen

„Für uns ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagt Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband), nachdem die durch das Arbeitsministerium angekündigten Veränderungen beim Mindestlohn endgültig bestätigt worden sind und ab dem 1. August in Kraft treten. „Das Wichtigste ist, dass die Maßnahmen den Mindestlohn ein Stückweit entbürokratisieren und damit unseren Unternehmerinnen und Unternehmern helfen.“

Für folgende Punkte, für die sich der DEHOGA stark gemacht hatte, gelten jetzt neue Regelungen:

  • Die bisherige Verdienstgrenze, bis zu der die Arbeitszeit dokumentiert werden musste, sinkt von 2.958 Euro auf 2.000 Euro brutto.
  • Die Arbeitszeitdokumentation für Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder oder Eltern entfällt.
  • Die angekündigte Klarstellung bezüglich der eingeschränkten Reichweiter der Auftragsgeberhaftung ist zwar lobenswert, ohne eine gesetzliche Klarstellung aber unzureichend.

Der DEHOGA NRW macht sich indes für weitere Veränderungen stark, zum Beispiel im Bereich der Anrechnung von Kost und Logis-Leistungen des Arbeitgebers auf den Mindestlohn und sowie im Bereich Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Bereits jetzt existieren Sonderregelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 12 Stunden am Tag gearbeitet werden dürfen. Das gilt zum Beispiel für Arbeitskräfte in Saisonbetrieben. „Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen klären, inwiefern diese Regelung auch für gastronomische Betriebe gelten kann“, so Offers. Eine Anwendung käme vielen Aushilfen zugute. „In unseren Betrieben arbeiten viele Menschen, die sich zu ihrem eigentlichen Job noch etwas dazuverdienen möchten. Wer acht Stunden aber bereits gearbeitet hat, darf nur noch zwei weitere „dazuarbeiten“. Gerade am Wochenende reicht das vielen nicht. Eine Änderung würde Arbeitgebern wie Arbeitnehmern helfen“, so Offers abschließend.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de