Neuer Datenschutz: DEHOGA NRW fordert Abmahnung für Abmahner

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DEHOGA NRW fordert, Abmahnungswesen einzudämmen und befürchtet „Abmahnrally“ auf Rücken kleiner Betriebe +++ „Wir müssen die Voraussetzungen für Abmahnungen erschweren. Zudem würde eine finanzielle Obergrenze helfen, das Abmahnen als Geschäftsmodell unattraktiver zu machen", unterstreicht Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA NRW +++ Für große „Datendealer“ leicht umzusetzen, für kleine Betriebe wieder mehr Bürokratie

Kurz vor der Einführung der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 befürchten viele Gastronomen und Hoteliers, dass die neuen gesetzlichen Regelungen von sogenannten Abmahnvereinen und -kanzleien zum Anlass genommen werden, reihenweise Abmahnungen auszusprechen. „Datenschutz ist wichtig und richtig. Die neuen komplexen Regelungen mit ihren empfindlichen Strafen werden aber unseriöse Abmahner auf den Plan rufen, die sich das flächendeckende Abmahnen zum Geschäftsmodell gemacht haben. Um Wettbewerbsschutz geht es dabei häufig gar nicht mehr“, beklagte Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen anlässlich des Landesverbandstages in Hamm und fordert von der Politik: „Wir müssen die Voraussetzungen für Abmahnungen erschweren. Zudem würde eine finanzielle Obergrenze helfen, das Abmahnen als Geschäftsmodell unattraktiver zu machen.“ Voraussetzung für eine Abmahnungsbefugnis ist grundsätzlich ein wettbewerbsrechtliches Interesse, d.h. eine Mitbewerbereigenschaft des Abmahnenden. „Es ist nicht einzusehen, dass die Gewerbeerlaubnis für eine Zimmervermittlung in Süddeutschland ausreichen soll, um den fehlerhaften Datenschutzhinweis eines nordrhein-westfälischen Hotels abmahnen zu dürfen“, unterstreicht Niemeier.

Neben der Sorge um Abmahnungen treibt den Hotel- und Gaststättenverband die Tatsache um, dass die neuen Regelungen und deren Dokumentationspflichten letztlich die „Falschen“ treffen, weil die Zielgruppe der großen „Datendealer“ wie Facebook oder Google den Anforderungen spielend gerecht werden kann, wohingegen bei kleinen Betrieben wie Restaurants, Cafés und Hotels mehr Kosten und Bürokratie entstehen. „Unsere Betriebe verfügen nicht über IT-Experten, die sich den lieben langen Tag um nichts anderes kümmern, als solche Regelungen ein- und dann umzusetzen. Ohne externe Hilfe hat man als Laie wenig Chance.“

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen kritisiert seit langem, dass der bürokratische Aufwand vor allem durch Dokumentations- und Kennzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten in den letzten Jahren stark angestiegen ist und viele Ressourcen in den Betrieben bindet. „Allergenkennzeichnung, Bettensteuern und jetzt die Datenschutzgrundverordnung. Der Berg wächst. Erfreulicherweise wurde zumindest die Hygiene-Ampel wieder zurückgenommen“, so Niemeier. „Aber wenn es so weiter geht, werden wir künftig mehr Bürokaufleute als Restaurantfachleute ausbilden müssen.“

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de