NRW-Soforthilfe: DEHOGA-Forderung nach Überprüfung der Ausführungsregelungen erhört

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Die NRW Landesregierung hatte damit begonnen, alle Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 per Email anzuschreiben und zur Rückmeldung aufzufordern. Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt, um die Ausführungsregelungen des Bundes überprüfen zu lassen. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hatte genau das gefordert.

Die Landesregierung hat reagiert. Nachdem der DEHOGA die Rückmeldeanforderungen im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe gegenüber der Politik deutlich kritisiert und Nachbesserungen gefordert hatte, verkündete NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart gestern, dass das Verfahren ausgesetzt werde. In der Meldung nahm er ausdrücklich Bezug auf die Gründe, die der DEHOGA als kritik- und überprüfungswürdig beschrieben hatte: "Besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab."

Der DEHOGA hatte beispielhaft aufgezeigt, dass gestundete Mietzahlungen, deren Fälligkeit nur verschoben wurde oder Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt wurden, aber tatsächlich anfielen, nicht in Ansatz gebracht werden dürfen. Das ist für das Gastgewerbe insofern besonders prekär, als damit Vergütungen für Auszubildende und Aushilfen außen vor blieben. Diese Verfahrensweise hätte für viele Betriebe bedeutet, dass Teile der Soforthilfe hätten zurückbezahlt werden müssen. "Wir freuen uns über diesen Teilerfolg", sagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, "auch wenn wir wissen, dass damit erst einmal nur Zeit gewonnen ist. Wir hoffen aber, dass die Erkenntnis auf Bundes- und Landesebene siegt, dass das damalige Ziel der Soforthilfen, nämlich möglichst viele Pleiten in der Wirtschaft zu verhindern, durch diese Art des Verfahrens nur um einige Monate verschoben würde und nicht im Interesse der Politik liegen kann. Eine nachträgliche Anpassung wäre für die Branche sehr wünschenswert."

Die betriebswirtschaftlichen wie organisatorischen Herausforderungen, mit denen das Gastgewerbe während der Corona-Krise trotz der Lockerungen konfrontiert ist, bleiben weiterhin sehr hoch. In einer Umfrage des DEHOGA in Nordrhein-Westfalen zu einem Monat Lockerungen in der Gastronomie hatten die Gastronomen angegeben, dass trotz Lockerungen lediglich 12 Prozent wirtschaftlich arbeiten könnten und dass sie im Vergleich zum Vorjahr mit Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent rechnen. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht geöffnet werden. Große, klassische Businesshotels in den Städten haben zwar häufig geöffnet, verbuchen aber extreme Umsatzverluste wegen des ausbleibenden Geschäftsreiseverkehrs, der nur äußerst zögerlich angelaufen ist. Großveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen oder Messen, die sich nachhaltig positiv auf Beherbergung, Gastronomie und Caterer auswirken - finden bis mindestens 31. Oktober nicht statt, Corona-Auflagen mit Mindestabständen reduzieren das Platzangebot in den Betrieben. "Natürlich freuen wir uns darüber, dass ab heute wieder z.B. Hochzeiten mit 150 Teilnehmern in unseren Betrieben gefeiert werden dürfen und wenn sonniges Wetter zu gut gefüllten Terrassen führt. Aber das Gesamtumfeld für unsere Gastronomen, Hoteliers, Caterer, Diskotheken- und Clubbetreiber bleibt weiterhin sehr schwierig. Rückzahlungsdiskussionen sind da zusätzliches Gift", so Niemeier abschließend.   

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de