Tarifabschluss im Gastgewerbe NRW

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Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für die circa 380.000 Beschäftigten im Gastgewerbe NRW geeinigt. Der Anschlusstarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten und gilt seit dem 1. Mai 2016. Teile der Tarifverträge sollen allgemeinverbindlich werden.

Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten

Tarifgruppe 1 wird auf neun Euro von heute 8,87 Euro erhöht.

Die anderen Tarifgruppen werden in unterschiedlichen Stufen angehoben:

  • Die Tarifgruppen ab 4a steigen vorab um jeweils 25 Euro
  • Die Tarifgruppen ab 2 werden in einem zweiten Schritt einheitlich um 3,0 Prozent erhöht.

Ab dem 1. August 2017 steigen alle Einkommen um noch einmal 2,8 Prozent.

Schließlich wurde die tägliche tarifliche Höchstarbeitszeit von 9 auf 10 Stunden heraufgesetzt.

Ausbildungsvergütungen

Zum  1. August 2016 werden die Ausbildungsvergütungen

  • im 1. Jahr um 29 Euro (700,00 Euro),
  • im 2. Jahr um 31 Euro (800,00 Euro) und
  • im 3. Jahr um 34 Euro (900,00 Euro) erhöht.

Die Tarifvertragsparteien haben die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit für die Tarifgruppen 1-3 des Entgelttarifvertrages, den Manteltarifvertrag sowie erstmals auch für den Ausbildungstarifvertrag verabredet.

Im Download-Bereich finden Sie das Merkblatt zum Tarifabschluss 2016.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de