Verlängerung des Lockdowns bis 10. Januar: "Wir sind leer!"

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Die angekündigte Verlängerung des Lockdown bis (vorerst) zum 10. Januar erhöht Frustration im Gastgewerbe. Neben den ausbleibenden Zahlungen für die November-Hilfe sorgt die Verlängerung bis ins neue Jahr für wachsende Enttäuschung bei Gastronomen, Hoteliers und Beschäftigten. Der Lockdown wirkt wie ein Berufsverbot. Der DEHOGA NRW fordert unabhängig von einem Öffnungstermin kurzfristig Perspektiven und Rahmenbedingungen für eine Wiedereröffnung.

Der Lockdown in seiner jetzigen Form hat nicht die erhofften Erfolge gebracht. Trotz Schließungen und wesentlicher Beeinträchtigungen im Gastgewerbe und anderer Maßnahmen sind die Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen seit Wochen relativ konstant. Die bereits jetzt angekündigte Verlängerung des Lockdowns über den Jahreswechsel hinaus bis mindestens zum 10. Januar ist die Konsequenz.

"Wir sind leer!"
Die Stimmung in der Branche ist zunehmend von Frust und Hilflosigkeit geprägt: "Wir sind leer! Nicht nur unsere Betriebe, sondern auch unsere Köpfe. Wir sind Unternehmer, keine Unterlasser und dürfen seit Anfang November weder unternehmen, noch Gastgeber sein. Die Schließungen sind gleichbedeutend mit einem Berufsverbot, was genauso für unsere Mitarbeiter*innen gilt, denen wir momentan genauso wenig eine Perspektive bieten können wie uns eine gegeben wird", beschreibt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen die verheerende Gefühlslage und die Hilflosigkeit in der Branche.  

Jetzt Perspektiven festlegen: Impfungen, mehr Digitalisierung
Neben den immer dringender benötigten Auszahlungen der versprochenen November-Hilfen, die im ersten Schritt in deutlich höheren Abschlagszahlungen erfolgen müssen, fordert der DEHOGA Nordrhein-Westfalen deshalb schon jetzt von der Politik, Rahmenbedingungen für die Öffnungen der Branche festzulegen. "Es geht nicht nur um einen Öffnungstermin, sondern auch um die Frage, welche Betriebe unter welchen Voraussetzungen wie öffnen können. Was soll für Restaurants, Kneipen und Clubs gelten, wenn "entlockt" wird? Diese Perspektive kann man jetzt schon festlegen", so Bernd Niemeier. Wir stehen bereit, diese Perspektiven kurzfristig, konsequent und nachhaltig im Dialog zu erarbeiten. Im Rahmen der Impfstrategie müssen auch Mitarbeiter und Unternehmer unserer Branche berücksichtigt werden. Insbesondere bei Veranstaltungen müssen auch Schnelltests ermöglicht werden. Zudem muss die Nachverfolgung der Infektionsketten bei den Gesundheitsämtern – auch durch den stringenteren Einsatz digitaler Möglichkeiten – vorangetrieben werden", hebt Niemeier hervor.

Entschädigungen beibehalten für Sonderopfer
Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen fordert den Beibehalt der Entschädigungen während des fortwährenden Lockdowns. "Die November- und Dezember-Hilfen sind grundsätzlich ein fairer Ausgleich für die Schließungen von Restaurants, Cafés, Kneipen und Diskotheken sowie die Beeinträchtigungen in Hotels und Pensionen. Trotzdem hätten wir lieber geöffnet und wären mit unseren Mitarbeiter*innen bei unseren Gästen. Nichtstun steht uns nicht. Aber wir müssen dieses Sonderopfer erbringen, das auch im Januar anscheinend bestehen bleiben wird, damit anderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben weiterlaufen kann. Wer glaubt, dass diese Hilfen dieses Katastrophenjahr 2020 retten könnten, der befindet sich in einem großen Irrtum", unterstreicht Bernd Niemeier. 

Das Gastgewerbe gehört zu den am schwersten von der Pandemie getroffenen Branchen. Umsatzausfälle um die 50 Prozent werden bis Ende des Jahres erwartet. 75 Prozent von Gastronomen und Hoteliers sehen sich in ihrer Existenz gefährdet, wenn die Corona-Krise noch länger andauert.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de