Arbeitszeitgesetz: Branche am Pranger

Arbeitszeitgesetz, NRW

Das NRW-Arbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im letzten Quartal 2015 die Arbeitsbedingungen in 146 ausgewählten Gastronomiebetrieben unter die Lupe genommen. Bisher wurden Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt knapp 35.000 Euro eingeleitet.

Das NRW-Arbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im letzten Quartal 2015 die Arbeitsbedingungen in 146 ausgewählten Gastronomiebetrieben unter die Lupe genommen. Im Fokus standen für den Arbeitsschutz insbesondere die Überprüfung der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Die FKS prüfte dabei nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter anderem die Sozialversicherungspflicht und die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz. Die Arbeitsschutzverwaltung stellte in rund 80 Prozent der überprüften Betriebe Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest. Bisher wurden bereits Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt knapp 35.000 Euro eingeleitet.

Die Betriebe, vom Imbiss über Systemgastronomie und Hotels bis zum Restaurant mit Auszeichnung, wurden entweder aufgrund von entsprechenden Hinweisen auf Verstöße oder im Rahmen des Risikomanagements ausgesucht. Auf der Liste der über 300 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz stehen ganz oben die Nichtberücksichtigung von Arbeitszeiten bei weiteren Arbeitgebern (37 Prozent), die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit (30,8 Prozent) sowie die Nichtgewährung von Pausen und Mindestruhezeiten.

Kein Spiegel der Branche

Der DEHOGA NRW sieht die Branche zu Unrecht an den Pranger gestellt. "80 Prozent Verstöße – das ist kein Spiegel der Branche", sagt Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal. Da die Kontrolleure vor allem da hingingen, wo sie Hinweise auf Verstöße hätten, entstehe ein Zerrbild. Die Mehrheit der über 44.000 Gastronomiebetriebe in NRW arbeite seriös. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sei aber aus der Zeit gefallen, meint Hübenthal. Zwölf Stunden Arbeitszeit müssten "auch mal" drin sein.

Forderung des DEHOGA

Der DEHOGA fordert, das Arbeitszeitgesetz der Arbeitswirklichkeit in Hotellerie und Gastronomie endlich anzupassen und kämpft für eine zeitgemäße und flexible Höchstarbeitszeit für das Gastgewerbe, wie es sie für andere Branchen bereits gibt. Die simple Wahrheit: Es muss dann gearbeitet werden, wenn die Arbeit anfällt.

Eine Lösung könnte analog EU-Recht so aussehen: Die wöchentliczhe Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 48 Stunden im Durchschnitt von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen nicht überschreiten. In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, einen anderen Ausgleichszeitraum (von max. 12 Kalendermonaten) festzulegen. 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de