Ausbildung I: NRW von Mindestausbildungsvergütung erst einmal nicht betroffen

Tarife & Löhne, Fachgruppe Berufsbildung, NRW

Die Bundesregierung hat den Weg für einen Mindestlohn für Auszubildende freigemacht, ab 2020 sollen Auszubildende im ersten Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten. In NRW liegt der Einstieg bereits jetzt bei 750 Euro.

 

Eine zusätzliche Staffelung der Mindestbezüge für Azubis jeweils im zweiten und dritten Lehrjahr ist ebenfalls geplant. Aus dem Bundesbildungsministerium heißt es dazu: „Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten“.

Schon heute über 2023
Auch wenn Tarifparteien vertraglich niedrigere Vergütungen vereinbaren können, stellt sich diese Möglichkeit in der nordrhein-westfälischen Praxis nicht, da der Vergütungseinstieg bei 750 Euro bereits heute über der geplanten "Endstufe" von 620 Euro im Jahre 2023 liegt.

Kritik bleibt
Auch wenn keine finanziellen Belastungen für die Branche zu befürchten sind, kritisiert der DEHOGA NRW, dass durch die Mindestvergütung ein weiterer Eingriff in die Tarifautonomie erfolgt.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de